Oldenburg

Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

Das Jobcenter Oldenburg nimmt seit letztem Monat am Bundesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit teil.

Interessierte Arbeitgeber können sich an das Jobcenter wenden.
Foto: Archiv/nb

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Oldenburg / am / pm – Das Jobcenter Oldenburg nimmt seit letztem Monat am Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit teil. Ziel des Bundesprogramms ist es, für langzeitarbeitslose Leistungsbezieher im SGB II Perspektiven einer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Arbeitgeber werden von Betriebsakquisiteuren informiert.

Das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrages der Bundesregierung entwickelt. Die entscheidenden Erfolgsfaktoren des Programms sind dabei die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern durch Betriebsakquisiteure, das intensive Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme, die Finanzierung notwendiger Qualifikationen sowie die Zahlung von gestaffelten Lohnkostenzuschüssen. Die Teilnahme der Langzeitarbeitslosen am Bundesprogramm ist freiwillig. „Das Bundesprogramm verbindet dabei die soziale und gesellschaftliche Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen mit der Personalgewinnung zu wirtschaftlich attraktiven Bedingungen für die Arbeitgeber“, so der Geschäftsführer des Oldenburger Jobcenters Volker Trautmann.

„Interessierte Arbeitgeber mit den passenden und vor allem motivierten Teilnehmern zusammenzubringen, ist die Herausforderung“, so die beiden Betriebsakquisiteure Samantha Westphal und Thorsten Schmidt. Ziel ist die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit oder Vollzeit. Rund 80 Langzeitarbeitslose haben sich bereits nach dem ersten Aufruf freiwillig für die Teilnahme gemeldet. Von ihnen haben mittlerweile 40 einen Vorbereitungslehrgang besucht, um die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt möglichst reibungslos zu gestalten. Ab Beschäftigungsaufnahme stehen Coaches zur Verfügung, um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren und Teilnehmern und auch Arbeitgebern als Ansprechpartner beratend zur Seite zu stehen.

Der vom beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bewilligte Antrag des Jobcenters umfasst für die Laufzeit des Projektes bis August 2018 insgesamt rund 3,3 Millionen Euro.

Interessierte Arbeitgeber können sich an die beiden Betriebsakquisiteure Samantha Westphal sowie Thorsten Schmidt wenden, um Informationen und eine individuelle Beratung – auch gerne vor Ort – zu erhalten: Telefon 04 41 / 219 70-26 14 oder 04 41 / 219 70-24 61 oder per Mail Jobcenter-Oldenburg.743@jobcenter-ge.de.

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2 Kommentare

  1. Michael Reins
    9. Juni 2015 um 16.54 — Antworten

    Nun weiß ich gar nicht, ob ich lachen oder weinen soll.
    Erst werden bei den Jobcentern die Mittel gekürzt, kaum jemand bekam die Möglichkeit, eine Qualifikationsmaßnahme zu absolvieren; doch kaum kommt Geld aus anderen Kassen, bietet man voller Großmut diese Möglichkeiten an.

    Langzeitarbeitslose könnte man eigentlich recht schnell wieder in Arbeit bekommen, doch das ist doch gar nicht gewollt. Wir haben seit den 80er Jahren Leiharbeit, vor der noch 1986 vom Landesarbeitsamt gewarnt wurde. Wenige Jahre später haben sich Politik und Gewerkschaften schon darüber geeinigt das es doch ganz gut wäre – für wen, hat man nicht gesagt, doch heute weiß man das Arbeitgeber den Vorteil davon haben. Zusätzlich gehen große Unternehmen mit der Produktion ins Ausland, um in guter Kinderarbeit diverse Produkte herstellen zu lassen.

    Die nun ach so tollen Chancen werden auch nicht dazu führen, das jemand einen Arbeitsplatz bekommt, mit dessen Einkommen er auch wirklich leben kann. der Mindestlohn sorgt schon dafür, das auch gut qualifizierte Menschen zukünftig aufstocken müssen und Arbeitgeber bei der Einstellung dieser menschen noch gewaltige Zuschüsse zum Lohn bekommen. Das ganze ist ein Programm um die Statistiken zu bereinigen und Arbeitgeber finanziell zu unterstützen; nicht mehr und nicht weniger.
    Will ich als Arbeitgeber einen neuen Arbeitnehmer einstellen, vereinbare ich eine Probezeit, in der sich mein Arbeitnehmer wie auch ich Gedanken dazu machen können, ob es der richtige Arbeitsplatz bzw. der richtige Arbeitnehmer ist. Einarbeiten muß sich jeder, doch dazu muß man einem Arbeitgeber kein Lohnzuschuss zahlen.

  2. Barbara Klebinger
    9. Juni 2015 um 22.15 — Antworten

    … diese AG-Zuschuß-Verlockungen gibt es seit Jahrzehnten immer wieder von verschiedenen Ebenen. Zum Einen spart die untere Ebene Sozialleistungen für die Arbeitslosen, zum Zweiten fließt der Zuschuß in den Gewinn und bringt Gewerbesteuer.
    Nach der „Pflicht-Beschäftigungszeit“ verläßt der Arbeitnehmer den Betrieb wg. mangelnder Umsatzlage und wird im nächsten Unternehmen, evt. sogar einem Konzernteil,erneut mit Zuschuß beschäftigt.
    Zuschußgeber und Zuschußnehmer sind zufrieden, was sie alles für den Langzeitarbeitnehmer getan haben und die Politiker schmücken sich als erfolgreich in der Verringerung der Arbeitslosenstatistik….

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