Oldenburg (zb) Im Streit um das Altpapier in Oldenburg ist eine neue Phase erreicht. Die Stadtverwaltung hat der Arbeitsgemeinschaft duales System Oldenburg (ARGE) ein Sammelverbot zum 1. September erteilt. Somit wird sich das Verwaltungsgericht Oldenburg mit der Angelegenheit befassen müssen.

Für Carsten Heine, Geschäftsführer der ARGE, ist das Verhalten der Stadt nicht überraschend. Oberbürgermeister Dr. Gerd Schwandner hatte den Ratsfraktionen bereits Mitte Juni diesen Schritt mitgeteilt, obwohl das Verwaltungsverfahren zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. „Die Vorgehensweise wirft ein bezeichnendes Licht auf das gesamte Verhalten der Stadt Oldenburg in dieser Angelegenheit“, meint Heine.

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Ebenso wenig sind der ARGE substantielle Vorschläge der Stadt Oldenburg für eine „friedliche Einigung“ bekannt, von denen die Rede war. Die ARGE kennt lediglich eine gänzlich inakzeptable und nicht weiter konkretisierte Aufforderung, ihre Sammelmenge auf 15 Prozent des bisherigen Aufkommens zu beschränken. „Das käme faktisch einer Einstellung der privaten Sammlung gleich und ist völlig unverhältnismäßig, weil der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) der Stadt Oldenburg nach eigener Darstellung ja angeblich schon ab einem Sammelanteil von 50 Prozent eine auskömmliche öffentliche Altpapiersammlung betreiben kann. Mit einem ernsthaften Vergleichsbemühen hat das nichts zu tun“, stellt Heine klar.

Besonders pikant ist die Tatsache, dass die Stadt Oldenburg zwischenzeitlich in der Branchenfachpresse hat verlauten lassen, dass sie nunmehr einen Sammelanteil erreicht habe, der einen kostendeckenden Betrieb der öffentlichen Altpapiererfassung gewährleiste (Europäischer Wirtschaftsdienst vom 10.06.2014, Seite 3). Es liegt damit auf der Hand, dass die Sammlung der ARGE nicht mit der Begründung verboten werden kann, sie gefährde die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorgung, so wie es § 17 Abs. 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aber für eine Untersagung voraussetzt. „Die jetzt ausgesprochene Untersagung wäre folglich rechtswidrig und würde einen Verstoß gegen die Grundrechte der ARGE wie auch einen Verstoß gegen das Europarecht darstellen“, meint Heine.

Deshalb wird die ARGE gegen das Sammlungsverbot beim Verwaltungsgericht Oldenburg Einspruch erheben, kündigt er an. „Wir werden, auch im Sinn und Interesse unserer langjährigen Mitarbeiter wie auch der Oldenburger Haushaltungen als Nutzer der seit über zehn Jahren bestehenden privatwirtschaftlichen Sammlung, das Verbot nicht klaglos hinnehmen, sondern alle Rechtsmittel hiergegen ergreifen, um die Sammlung langfristig fortzusetzen“, versichert Heine. Zudem ist die ARGE mit dem Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) darüber im Gespräch, ihren Fall in die Beschwerde bei der EU-Kommission einzubeziehen, die der BDE dort bereits anhängig gemacht hat.

Außerdem geht die ARGE gegen die sofortige Vollziehung vor. „Damit stellen wir sicher, auch während der gerichtlichen Auseinandersetzung weiter wie bisher das Papier einsammeln zu dürfen“, erläutert Heine. „Für die Bürger, die unsere blaue Tonne nutzen, ändert sich vorläufig also nichts.“ Und das dürfte in den nächsten Jahren auch so bleiben, weil die gerichtliche Auseinandersetzung vermutlich lange dauern wird.

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