Oldenburg (am/pm) – Auf die Anlieger der Schulstraße und des Sandwegs in Osternburg kommen erhebliche Kosten zu: Die Straße soll ausgebaut werden. Deshalb hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die jetzt ihre Forderungen formuliert und sich damit an die Oldenburger Politik gewandt hat. Unter anderem möchten sie, dass „die Straßenausbaubeiträge wie bereits in vielen anderen Kommunen – auch im Oldenburger Umland“ – abgeschafft werden. Niemand dürfe durch die Beiträge so belastet werden, dass er sein Haus verkaufen muss. Das unterstützt die CDU-Ratsfraktion – Bündnis90/Die Grünen widersprechen.

CDU fordert Abschaffung

Die CDU-Ratsfraktion findet, dass es jetzt an der Zeit wäre, die Bürger wirkungsvoll zu entlasten, teilten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Esther Niewerth-Baumann und der finanzpolitische Sprecher Michael Rosenkranz mit und forderten in dieser Woche die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Gegenfinanziert werden soll der Vorschlag mit den Erträgen aus der Grund- und Gewerbesteuer. Eine Erhöhung hatte die rot-grünen Ratsmehrheit beschlossen, um ein Haushaltsdefizit zum Teil aufzufangen. In diesem Jahr belaufen sich die Mehreinnahmen auf zirka 2,4 Millionen Euro. Die CDU-Ratsmitglieder verwiesen zudem auf die sprudelnden Steuereinnahmen für die Stadt. Insgesamt gehe die Stadtverwaltung im Haushaltsentwurf 2016 für die kommenden vier Jahre von einem Überschuss aus – in 2016 werden 5,5 Millionen Euro erwartet (2019 bis zu 11 Millionen Euro). Im kommenden Jahr kämen davon rund 1,25 Millionen Euro von den Anliegern, deren Straßen ausgebaut bzw. erneuert werden sollen.

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„Im Verkehrsausschuss erleben wir immer wieder Mitglieder von Bürgerinitiativen, die sagen, dass die Beiträge teilweise an die finanzielle Existenz gehen würden“, sagt Rosenkranz. Es gebe ältere Bürger, die das nicht bezahlen können und sogar aus dem Haus raus müssten. „Wir wollen zur Entlastung der Bürger beitragen.“ Ein Drittel der niedersächsischen Kommunen würden die Straßenausbau- und -sanierungsmaßnahmen aus den allgemeinen Mitteln finanzieren. „Oldenburg ist eine wachsende Stadt und das Grundsteueraufkommen steigert sich“, sagt Rosenkranz. „Die Fördermittel des Landes fließen trotzdem“, gab er Entwarnung. „Wenn Rot-Grün die seinerzeitige Steuererhöhung schon nicht zurücknimmt, können wir, auch mit den für die kommenden Jahre erwarteten Überschüssen die Bürger wenigstens an dieser Stelle wirkungsvoll entlasten“, sagte Rosenkranz. Die CDU-Ratsfrau Esther Niewerth-Baumann betont: „Wenn andere Kommunen das können, können wir das auch.“

Grüne finden Verzicht verantwortungslos

Die Grünen sind der Auffassung, dass die Finanzsituation der Stadt Oldenburg den Verzicht auf die Ausbaubeiträge nicht zulässt. „Die Stadt erwirtschaftet nur im Ergebnishaushalt einen Überschuss. Berücksichtigt man auch die Investitionen der Stadt, werden wir im Jahr 2016 ein zweistelliges Millionendefizit haben“, so Stephan Friebel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesamtschuldenstand der Stadt steigt in 2016 um 22 Millionen Euro auf über 226 Millionen Euro. „Richtig ist also nicht, dass die Stadt im Geld schwimmt, wie die CDU aus populistischen Gründen behauptet, sondern richtig ist, dass die Schulden der Stadt steigen“, ergänzt Kurt Bernhardt, grüner Ratsherr und Mitglied im Finanzausschuss. „Es fehlen uns derzeit finanzielle Mittel in Millionenhöhe um überhaupt die eigentlich notwendigen Maßnahmen durchführen zu können. Im Schulbereich schieben wir einen gewaltigen Investitionsstau vor uns her und müssen Investitionen aufgrund der Haushaltssituation immer wieder verschieben“, so Friebel weiter. Außerdem würden die Ausbaubeiträge nur von den Immobilieneigentümern erhoben, Mieter würden nicht profitieren. Angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise in Oldenburg sei der Beitrag der Eigentümer vertretbar.

Straßenausbaubeiträge

Der Sandweg in Osternburg muss saniert werden, dafür zahlen die Anlieger.

Der Sandweg in Osternburg muss saniert werden, dafür zahlen die Anlieger.
Foto: Christian Kruse

Kaum eine Satzung ist so umstritten wie die der Straßenausbaubeiträge. Sie regelt die Finanzierung bzw. Beteiligung von Anliegern, wenn es um die Sanierung, den Umbau oder die Verbesserung von Straßen und Verkehrswegen geht. In Oldenburg kann die Stadt die Kosten anteilig auf die Anlieger umlegen. Beiträge sind für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu entrichten. Hierzu gehören auch die Kosten für Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen. Die Länge des Grundstücks, die Anzahl der Geschosse und zum Beispeil die Lage (Eckgrundstück) sind für die Berechnung der Beiträge ausschlaggebend. Kommunen und betroffene Grundstücks- und Hausbesitzer geraten deshalb oftmals aneinander. Dabei geht es nicht immer nur um die bis zu zehntausenden Euros, die gezahlt werden müssen, sondern um die vermeintliche Verbesserung durch einen Ausbau, der aber beispielsweise für mehr Verkehrslärm sorgt und deshalb keinen Vorteil bringt.

Durch die Satzung kann die Stadt Oldenburg bis zu 90 Prozent der Ausbaukosten von den Anliegern verlangen. Für 2016 bedeutet das:

  • Edewechter Landstraße: 150.000 Euro
  • An der Fuchsbäke: 100.000 Euro
  • Lindenallee: 210.000 Euro
  • Georgstraße: 85.000 Euro
  • Dietrichsweg / Schützenweg: 73.000 Euro
  • Auguststraße / Ziegelhofstraße: 430.000 Euro
  • Hohenmoorstraße: 147.000 Euro
  • Heinrich-Kunst-Straße: 20.000 Euro
  • Dänholmer Weg: 15.000 Euro
  • Poeler und Fehmarner Ring: 10.000 Euro
  • Nördliche Ringstraße / Nordseestraße: 6000 Euro

Den Vorstoß der CDU-Fraktion wird voraussichtlich den Finanzausschuss und den Stadtrat am 21. Dezember beschäftigen.

Mehr zum Thema Ausbau der Schulstraße / des Sandweges:ist unter www.sandweg-sanierung.de zu finden.

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10 Kommentare

  1. Dirk
    5. Dezember 2015 um 4.45 — Antworten

    Ich finde den Einwand der „Grünen“ so lustig!

    Und das meine ich Ernst! Soll ich mal den ihre sinnfreien Beiträge zur Politik auflisten?

    Das würde leider ein ca. 100seitiges Kompendium ergeben!

    Somit lasse ich es und die „Grünen“ sollten es auch sein lassen – denn ich vergaß – die „Grüenen“ schweben über dem Boden…

    • Ullie
      30. Dezember 2016 um 23.45 — Antworten

      Die Grünen liegen vollkommen richtig, wenn sie an der aktuellen Straßenausbau-Beitragssatzung festhalten! In dem Artikel wird zwar trickreich darüber berichtet, dass erneuerte Straßen von fremden Autos kaputt gefahren würden. Aber am meisten fahren doch die Anwohner selbst die Straßen kaputt und zwar mit immer größeren und immer schwereren Autos. (Dafür haben sie anscheinend genug Geld!)
      Wenn man was verbessern wollte, dann sollte das so geschehen, das die Straßen-Erneuerungs-Beiträge abhängig von den im Haushalt vorhandenen PKW und deren Gewicht gemacht wird.
      Wer kein Auto benutzt sollte nur ein minimalen Beitrag leisten müssen. Denn ich bin sicher, wenn nur Fahrräder und Fußgänger eine Straße benutzen, dann hält sie deutlich länger!
      Aber auch eine Reduktion der Geschwindigkeit bringt eine Menge! Und zwar auch für Hauptverkehrsstraßen, bei deren Erneuerung die Anwohner nur zu einem sehr kleinen Prozentanteil zur Kasse gebeten werden.
      Welche Gründe noch für eine Temporeduktion sprechen? Siehe hier: „Stickstoffdioxidbelastung in Hannover senken! Jetzt!“ https://www.openpetition.de/petition/online/stickstoffdioxidbelastung-in-hannover-senken-jetzt

      • W. Lorenzen-Pranger
        2. Januar 2017 um 11.23 — Antworten

        Zitat:
        „Aber am meisten fahren doch die Anwohner selbst die Straßen kaputt und zwar mit immer größeren und immer schwereren Autos.“

        Wie viele Sackgassen, in denen genau das eindeutig so nachweisbar ist, könnten sie aufzählen? 🙂

  2. Manfred Murdfield
    5. Dezember 2015 um 13.28 — Antworten

    Ausbau Sandweg: ist das sicher, dass der Sandweg nach der Ausbaubeitragssatzung abgerechnet werden soll und nicht nach der Erschliessungsbeitragssatzung?? Beiträge von 90% gelten für die Erschliessungsbeitragssatzung gem. Baugesetzbuch, Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz gehen nur bis 60%. Die beiden Satzungen sollten tunlichst auseinandergehalten werden. Das gilt auch für die CDU. Obwohl Oldenburg nie zu Preussen gehört hat, fing es mit den Anliegerbeiträgen hier mit dem Preußischem Fluchtliniengesetz von 1875 an. Großherzogthum und Land Oldenburg haben ´mit Dekret nachgezogen, und wenn sie nicht gestorben sind, dann zahlen sie noch heute. VG

  3. Manfred Murdfield
    28. Dezember 2015 um 11.56 — Antworten

    Ein Nachtrag zum Verständnis. Die Frage ist inzwischen, ob in Oldenburg gemauschelt wird. Erst die Pflicht (Erschliessungsbeiträge – fix 90%), dann die Kür (Ausbaubeiträge – flex bis 75%). Eine Strasse, die als Provisorium gebaut wurde und noch nicht über das (Bundes-) Erschliessungsrecht „erstmalig endgültig hergestellt“ und abgerechnet wurde, kann nicht über Ausbaubeiträge (Landesrecht) saniert oder grunderneuert werden, oder sonst wie durch Beseitigung des Provisoriums in einen anscheinend abgeschlossenen fertigen Zustand gebracht werden. Es sei denn, mit den geltenden Rechten und Pflichten wird es nicht ganz so genau genommen. VG

  4. Manfred Murdfield
    28. Dezember 2015 um 12.20 — Antworten

    Eh ich es noch mal vergesse: dass eigentliche Dilemma liegt in der Oldenburger Erschliessungsbeitragssatzung. Die dort fest vorgeschriebenen Merkmale für eine „erstmalig endgültige Herstellung einer Strasse“ passen nicht mehr zu erneuernden Strassenprojekten wie den Sandweg oder anderen und führen zu Ungerechtigkeiten bei der Abrechnung. Die Stadt Oldenburg kann im Prinzip auf Grund der zur Verfügung stehenden Profilbreiten diese Erschliessungspflicht nicht umsetzen. Es sollte also vorrangig nicht über die Abschaffung der Ausbaubeitragssatzung nachgedacht werden, sondern über eine „moderne“ und flexible Erschliessungsbeitragssatzung. Darauf aufbauend kann über eine gerechte Kostenverteilung nachgedacht werden. VG

  5. Manfred Murdfield
    3. Januar 2017 um 10.18 — Antworten

    Es ist rechtlich unerheblich, wie und warum eine Strasse „kaputt“ gefahren wurde. Wenn eine Strasse „kaputt“ ist, weil sie z.B. einst nur provisorisch ohne frostfesten Unterbau oder ohne befestigten Seitenstreifen gebaut wurde, dann muss sie für eine grundlegende „Erneuerung“ in ein Strassenbauprogramm aufgenommen werden. Dies ist eine politische Entscheidung, da das Programm vom Rat beschlossen wird, die Haushaltsmittel dafür vom Rat eingestellt werden müssen und ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Satzung der Stadt Oldenburg) als Baurecht für die Strassenverkehrsfläche vorhanden sein muss. Auf diesem rechtlichen und politischen Zusammenhang ist die Abrechnung (Veranlagung) der Strassenbaumassnahme zu sehen. Stand die Strasse bislang in keinem Programm und wurde noch nicht veranlagt, ist die Baumassnahme eine „erstmalige endgültige Herstellung“ und ist damit als Erschliessungsmassnahme nach Bundesrecht abzurechnen. Diese Beiträge sind für die Stadt zwingend zu erheben und sind nicht „abschaffbar“. War die Strasse bereits in einem Programm und wurde schon einmal veranlagt, dann ist die Baumassnahme ein Ausbau auf der Grundlage des kommunalen Satzungsrechts. Dies könnte, wenn tatsächlich gewollt, abgeschafft werden. Ich halte es für eine solide Schwäche des zuständigen Oldenburger Verwaltungs-Dezernats, der Bevölkerung keinen übersichtlichen Zusammenhang zu den Strassenbaumassnahmen, z.B. in Form eines Flyers anzubieten. Und die Politik betreibt auf diesem Informationsdefizit mit pauschalen und undifferenzierten Forderungen und Beiträgen nichts als Bevölkerungsverdummung.

    • W. Lorenzen-Pranger
      4. Januar 2017 um 9.52 — Antworten

      Zitat: ‚ Diese Beiträge sind für die Stadt zwingend zu erheben und sind nicht “abschaffbar”.‘

      Also von Gott gegeben und jeder menschlichen Vernunft damit entzogen! Na, dann ist ja gut jetzt… 🙂

  6. Manfred Murdfield
    5. Januar 2017 um 11.08 — Antworten

    Gesetze sind den Deutschen aber doch heilig, und auch für die Gemeinde B`Zahn gilt, dass Bundesrecht vor Kommunalrecht geht, und im Gegensatz zu Satzungen etc. nach der Kommunalverfassung oder dem eigenen Wirkungskreis, die vom Gemeinde- oder Stadtrat beschlossen und abgeschafft werden können, können zu erfüllende Vorgaben aus dem Bundesrecht eben nicht kommunal „abgeschafft“ werden. Vieles unterliegt eben nicht der kommunalen Selbstverwaltung, schlag (auch) nach im Grundgesetz. Das ist keine Glaubensfrage, aber Augen auf bei der nächsten Bundestagswahl, und die diesbezüglichen Anwärterinnen können ja mal Stellung nehmen zum Erschliessungsbeitragsrecht des Baugesetzbuches (ab ca. § 172 ff.). (Die „Erfindung“ der „Erschliessungsbeiträge“ stammt von ca. 1870 und wurde mangels Alternative auch bis in das Baugesetzbuch übernommen. Eine Änderung dieser auch heutzutage ungerechten Form der „Strassenbezahlung“ wurde schon in den 1970iger Jahre auf Bundesebene erfolglos diskutiert. Irgendjemand wird immer benachteiligt – und meckert.)

  7. Manfred Murdfield
    7. Januar 2017 um 9.32 — Antworten

    In meinem Komm. vom 05.01.17 zu den Strassenbaubeiträgen gibt es leider einen Zahlendreher! Es muss heissen: § 127 BauGB Erhebung der Erschliessungsbeiträge, und nicht § 172!!. Der sechste Teil des Baugesetzbuches „Erschliessung“ fängt mit § 123 an. Sorry!! Aber noch gilt in Niedersachsen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung das BauGB, erst wenn Niedersachsen die Erschliessungsbeiträge selber regelt, ändert sich daran etwas. Nach meiner derzeitigen Kenntnis bleibt aber dennoch die Unterscheidung zwischen Erschliessungsbeitrag und Ausbaubeitrag. Es sind also nicht nur die MdB Mädels und Jungs gefragt, sondern auch die MdLs. Aber sehr gerne und vor allem auch die Bürgerinnen!

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