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EWE klagt für nachhaltigen Breitbandausbau

Die Oldenburger EWE AG hat beim Kölner Verwaltungsgericht Klage gegen die Vectoring II-Entscheidung der Bundesnetzagentur eingereicht.

Die EWE AG klagt gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur beim „Vectoring im Nahbereich“ und wird einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Foto: Katrin Zempel-Bley

Oldenburg (pm) Der Oldenburger Telekommunikations- und Energieanbieter EWE hat beim Kölner Verwaltungsgericht Klage gegen die Vectoring II-Entscheidung der Bundesnetzagentur eingereicht. Zusätzlich wird das Unternehmen am kommenden Dienstag wie auch viele weitere Telekommunikationsunternehmen einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

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„Wir klagen für einen nachhaltigen Breitbandausbau. Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Entscheidung den falschen Weg eingeschlagen. Dieser ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit und führt uns nicht zur Gigabit-Gesellschaft. Unsere deutlich bessere Ausbauzusage wurde von der Bundesnetzagentur wiederholt nicht berücksichtigt. Daher bleibt uns nur der Klageweg und der einstweilige Rechtsschutz, um den Breitbandausbau in Deutschland weiter voranzubringen“, so Matthias Brückmann, Vorsitzender des Vorstands der EWE AG.

EWE hatte im Vorfeld der Entscheidung der Bundesnetzagentur mehrfach verbindlich angeboten, über 90 Prozent aller Haushalte in den Nahbereichen des EWE-Vertriebsgebietes mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erschließen. Damit ist das EWE-Angebot um über 15 Prozent höher als das Angebot der Telekom. Von diesen Ausbaumaßnahmen, die bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen worden wären, hätten gegenüber dem Angebot des ehemaligen Monopolisten über 150.000 weitere Bürger im EWE-Vertriebsgebiet profitiert. Das Ausbauangebot der Telekom für dieselben Nahbereiche beinhaltet laut Einschätzung von EWE lediglich 74 Prozent Abdeckung der Haushalte. Im Laufe des Verfahrens haben insgesamt 30 deutsche und europäische Organisationen und Verbände aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen massiv Kritik an dem Vectoring II-Verfahren geübt und eine nachhaltige Breitbandstrategie angemahnt.

Aus Sicht von EWE und weiteren Telekommunikationsunternehmen ist der Beschluss der Bundesnetzagentur offensichtlich rechtswidrig. Aus diesem Grund werden die Unternehmen einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen, um zu verhindern, dass in der Zwischenzeit vollendete Tatsachen geschaffen werden. „Unser Ziel ist der Glasfaserausbau bis in die Häuser. Dieses Ziel können wir aber nur erreichen, wenn wir nicht vom marktbeherrschenden Unternehmen, das nach eigenen Angaben noch viele Jahre auf Kupferkabel setzen wird, mit Unterstützung der Bundesnetzagentur aus dem Infrastrukturmarkt gedrängt werden. Wer die Gigabit-Gesellschaft will, darf nicht zulassen, dass dieser Beschluss der Bundesnetzagentur umgesetzt wird“, so Matthias Brückmann.

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