Rad- und Autofahrer teilen sich die Fahrbahnen wieder
Oldenburg (zb/pm) Für Oldenburgs Fahrradfahrer wird es mancherorts komplizierter. Zumindest was den Schilderwald angeht. Denn dort wo sich Radwege befinden, müssen sie künftig nicht mehr zwingend benutzt werden. Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 2010 dürfen Straßenverkehrsbehörden eine Benutzungspflicht für Radwege nur anordnen, wenn eine Gefahrenlage infolge besonderer örtlicher Verhältnisse gegeben ist.
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Ob den Verantwortlichen bei der Stadt Oldenburg das passt oder nicht, Kommunen sind verpflichtet, die bislang benutzungspflichtigen Radwege zu überprüfen. Ist keine Gefahrenlage gegeben, kann die Benutzungspflicht nicht aufrechterhalten werden. Genau das trifft auf zahlreiche Straßenzüge in der Stadt zu. Somit teilen sich Rad- und Autofahrer wie in den 60er und 70er Jahren die Straße. Damals hielten die Verantwortlichen das für zu gefährlich und fortan wurden Radwege gebaut. Jetzt wurde durch die richterliche Entscheidung das Rad wieder zurückgedreht.
Wegen der neuen Rechtslage sind im Rahmen von zahlreichen Verkehrsschauen gemeinsam mit der Polizei die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit und die baulichen Voraussetzungen zur Kennzeichnung der Radwegebenutzungspflicht hin überprüft worden. In allen Straßen innerhalb von Tempo-30-Zonen sowie in zahlreichen Hauptverkehrsstraßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen bis zu 10.000 Kraftfahrzeugen wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.
Wegen der sich in weiteren Gerichtsurteilen dazu weiter verfestigten Rechtsprechung hat die Stadtverwaltung daher erneut mit der Polizei in den letzten Wochen die benutzungspflichtigen Abschnitte entlang von Hauptverkehrsstraßen im Oldenburger Stadtgebiet auf die Rechtmäßigkeit der Benutzungspflicht hin untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass gemäß der Rechtslage an weiteren 27 Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen die Benutzungspflicht nicht aufrechterhalten werden kann.
„Wir sind uns bewusst, dass es für viele Verkehrsteilnehmer gewöhnungsbedürftig ist, wenn vermehrt Radfahrer auf den Fahrbahnen der Verkehrsstraßen fahren werden. Aber die Rechtslage ist hier eindeutig. Unsere Prüfung hat ergeben, dass bei diesen 27 Abschnitten keine Grundlage für eine Benutzungspflicht gegeben ist“, fasst die städtische Fahrrad- und Fußgängerbeauftragte, Kerstin Goroncy, die Diskussion zusammen.
Eine Benutzungspflicht kann weiterhin begründet angeordnet werden. „Allerdings nur in Fällen mit konkreter Gefahrenlage“, erläutert Dr. Norbert Korallus, Leiter der städtischen Verkehrsplanung. „Auch muss der Zustand der Radwege sicher sein und den Baurichtlinien entsprechen, damit die Benutzungspflicht angeordnet werden kann. Viele benutzungspflichtige Abschnitte der Radwege entlang der Hauptverkehrsstraßen erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen nicht, da sie zu schmal oder vom Belag her schlecht sind.“
In den nächsten Wochen wird die Beschilderung der 27 zukünftig nicht benutzungspflichtigen Abschnitte angepasst. Für die Radfahrenden bedeutet dies, dass sie in diesen Abschnitten zukünftig die Wahl haben, entweder die Fahrbahn zu nutzen oder auf dem bisherigen Radweg zu verbleiben. Dieser ist zukünftig ein nicht benutzungspflichtiger Radweg oder ein Gehweg mit „Fahrrad frei“-Regelung. Auf diesen Gehwegen ist der Fußgängervorrang durch die Radfahrenden zu beachten. Das heißt, hier muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, was wenig realistisch und der Streit vorprogrammiert sein dürfte. Immerhin kündigt die Stadtverwaltung an, die langfristige und kostenintensive Aufgabe der Verbesserung von Radwegen entlang der Hauptverkehrsstraßen im Rahmen eines entsprechenden Sonderprogramms des Rad- und Fußwegeprogramms ab dem kommenden Jahr anzugehen.
Eine Übersicht aller benutzungspflichtigen Radwege sowie weitere Informationen zum Thema Radfahren gibt es unter www.oldenburg.de/radfahren.
9 Kommentare
Zitat: „In allen Straßen innerhalb von Tempo-30-Zonen sowie in zahlreichen Hauptverkehrsstraßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen bis zu 10.000 Kraftfahrzeugen wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.“
Zur Richtigstellung: in Tempo-30 Zonen gibt es per Gesetz keine Radwegebenutzungspflicht, bzw. Tempo-30-Zonen dürfen nur in Straßen angelegt werden, in denen es keine Radwegebenutzungspflicht gibt. Also kann dort auch nichts aufgehoben werden. Leider wissen dies die meisten Radfahrer nicht, und fahren selbst dort auf dem Gehweg.
@Alex: Danke, dass wusste ich noch nicht. Gut für die nächste Diskussion mit entnervten Autofahrern 🙂
Dann werden wir diese elenden Blechkaleschen doch mal ganz gepflegt entschleunigen…
„Somit teilen sich Rad- und Autofahrer wie in den 60er und 70er Jahren die Straße.“
Das mit heute zu vergleichen ist hoffentlich nur ein Scherz,oder?! Zum einen hat man sich schon immer die Straße geteilt, nur eben nicht die Fahrbahn. Zu zweiten gab es 1970 z.B. hier in Oldenburg an Hauptverkehrsstraßen wie an der Ofener Straße schon immer Radwege. Wo also ist man mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn gefahren?
Ausserdem sollte man sich doch noch einmal die Liste der Straßen ansehen, an denen man die Fahrbahnen für den Radverkehr freigegeben hat; da würde man sogar drauf kommen können das es in Zukunft recht zufriedene Fahrgäste der Busse geben wird, weil Radfahrer sich auf der Fahrbahn tummeln und man besser einen Bus früher nimmt als sonst schon.
Es gibt viele sehr undurchdachte Entscheidungen, diese hier ist in der Hitliste neben dem Altpapier ganz oben; sehr viel dümmer geht es wirklich nicht.
Ach, Herr Reins, Sie sind wirklich absolut beratungsresistent, nicht wahr? Wie oft muss man wiederholen, dass hier nur seit 1998 geltendes Recht umgesetzt wird und es also gar nicht um eine „Entscheidung“ der Stadt geht? Die Stadt hat gar keine andere Wahl, als die Radwege zu entschildern. Und das ist auch gut so. Denn diese Radwege sind für Radfahrer gefährlich. Auch das wird Ihnen immer wieder in allen möglichen Internetforen vorgebetet, aber es scheint einfach nicht bis zu Ihrem Verstand vorzudringen. Dabei geht es hier nicht um Meinungen, sondern um wissenschaftliche Fakten, gut belegt durch zahlreiche Studien.
Sie können sich Ihre Welt – widdewiddewidd – ja gerne machen, wie Sie Ihnen gefällt. Das ändert aber in der realen Welt nichts daran, dass Radfahrer auf der Fahrbahn meist sicherer unterwegs sind als auf schlechten Radwegen, von denen es in OIdenburg eine Menge gibt. Und jetzt eine Aufgabe für Sie: Argumentieren Sie sachlich, um meine Argumente zu widerlegen! Ich bin gespannt: Kommt jetzt etwas Brauchbares von Ihnen oder nur das übliche Radfahrer-Gebashe und gefühlte Wahrheiten, die längst als überholt gelten?
Vielleicht haben Sie ja nicht verstanden das es um die Umsetzung der Verwaltungsvorschriften geht; da sollten Sie unbedingt mal rein schauen um zu verstehen,das die letzte Entscheidung durch die Stadtverwaltung entschieden wird. Wäre es so wie Sie glauben, würde es die dazugehörige Verwaltungsvorschrift nicht geben, nachdem jede Kommune das zu prüfen hat.
Ihre Wissenschaftlichen Studien sind allesamt deshalb nichts wert, weil sie einen Durchschnitt ergeben aber nicht – und ich wiederhole mich – tatsächlich auf die örtlichen Gegebenheiten anwendbar ist. Ihnen ist es offenbar nicht einmal möglich zu erkennen, das wird den Platz der notwendig ist, überhaupt nicht haben.
Das Sie mir als Radfahrer – und offenbar dem Großteil der Oldenburger Radfahrer – dann die Welt erklären wollen finde ich schon sehr beeindruckend, denn leider schauen Sie nicht über ihren begrenzten Horizont hinaus. Sagen Sie doch, wo die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen; die Maße für die Mindestbreiten habe ich Ihnen doch schon vorgegeben. Statt hier etwas unsinniges zu unterstellen, zeigen sie doch einfach die Lösung.
Weiteres können Sie hier nachlesen:
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/lokal/letzter-inliner-lauf-demo-44060#comment-4606
Die sachliche Argumentation sollte da wohl eher von Ihnen kommen, statt dessen aber zeigen Sie eine ungehobelte Kinderstube.
Zudem sollten Sie prüfen, warum es denn keine Grundsätzliche Änderung dazu gibt, die allen Kommunen vorschreibt, das die Beschilderung zur Radwegbenutzungspflicht entfernt werden müssen. Immerhin sind Sie der offensichtlichen Meinung, das die von ihnen genannten Studien tatsächlich überall anwendbar sind; doch genau das sind sie nicht, wie man mit der Existenz der Verwaltungsvorschriften feststellen kann. Eine Verwaltungsvorschrift bedeutet einen Ermessensspielraum, der eingeräumt wird. Somit liegt die letzte Entscheidung beim Ausführenden, also der Verwaltung. Sie sollten also zukünftig etwas mehr darauf achten, was sie in Bezug auf diese Dinge äußern, denn entgegen ihrer Auffassung hat die Stadtverwaltung sehr wohl die Wahl.
Und um es auch noch einmal für Sie zu formulieren um das ganze verständlicher zu machen:
Wäre es tatsächlich so, das Radfahrer auf der Fahrbahn deutlich weniger gefährdet wären und Studien und wissenschaftliche belege würden das tatsächlich beweisen können, wäre das Gesetz (StVO) schon lange abgeändert und es wäre grundsätzlich mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren.
Und genau aus dem Grund, das dieser Beleg nie erbracht wurde, hat weder der Verkehrsgerichtstag in Goslar noch sonst eine Behörde oder Institution den Anstoß dazu gegeben, eine Änderung herbeizuführen. Würde es dann eine Änderung auf Grund eines solchen Beweises geben, müssten alle Radfahrer auf der Fahrbahn fahren.
Sofern Sie bezüglich derartiger rechtlichen Belange nicht sattelfest sind, wäre es angebracht sich vorher besser zu informieren um nicht den Eindruck zu hinterlassen, das sie einfach nur andere Auffassungen nicht teilen wollen oder können.
Sachlichkeit hat im übrigens etwas mit fachlicher Kompetenz zu tun; welche haben Sie?!
Also auf dem Asphaltbelag der Auguststraße fahre ich auch lieber als auf den hubbeligen gepflasterten Radwegen. Das ist echt ne Zumutung dieses rauf und runter aufn Sattel und das hintere Schutzblech ging davon und auch von manchen zu hohen Bordsteinübergängen auch schon kaputt.
Wenn ich mit dem Rad durch die Innenstadt fahre, möchte ich natürlich auch zügig fahren, Also entweder ordentliche und immer gepflegte Radwege oder auf der Straße fahren, dann müssen sich Autofahrer halt mehr einschränken, hinter Radfahrern fahren und können dann eben nicht überholen oder mit auf P&R umsteigen wenn sie schneller in die Stadt wollen PUNKT
Lieferwagen und große lange Fahrzeuge sowie viell. die Busse sind dann natürlich im Nachteil …
Wie wärs denn mit ner Straßenbahn??? Das ist zwar natürlich eine Umgewöhnung aber in Lilienthal funktionierts ja nun auch endlich nach einigen Schwierigkeiten.
Was das zügige Vorankommen betrifft, scheinen Sie eines nicht zu bedenken: Wenn die Radfahrer sich auf der Fahrbahn bewegen, werden Kraftfahrzeuge schon mal ausgebremst ; das wieder hat zur Folge das der nachfolgende Verkehr noch langsamer wird – also auch Radfahrer wie Sie und ich, die gerne zügig vorankommen möchten. Es wird sich also tatsächlich nichts ändern, sondern sogar schlimmer.
Das man mit P&R schneller in der Stadt ist wage ich doch sehr zu bezweifeln, denn selbst Busse werden durch Radfahrer auf der Fahrbahn aufgehalten werden – ausserdem gibt es gar nicht so viele Parkplätze um das tatsächlich umsetzen zu können; wo sollen die denn alle Parken? Und wie will man der Verwaltung erklären das man sich nun andere Einnahmequellen suchen muß, weil Parkplätze nun kein Geld mehr einbringen; als Folge werden andere Gebühren erhöht oder neue erfunden.
Dann wird gerne auch mal darüber berichtet, das wir in Oldenburg zu hohe Schadstoffwerte haben und wundert sich darüber. Nicht nur das man so seltsame Messpunkte direkt an Hauptverkehrsadern aufstellt – das gibt niemals Durchschnittswerte! – sondern durch das konsequente ausbremsen des gesamten Verkehrs noch höhere Konzentrationen hervorruft.
Fragen Sie doch mal die Schüler der Hermann Ehlers Schule, wann sie zu Hause losgehen müssen, wenn Sie mit dem Bus auf dem Land eingesammelt werden. Sollen die noch eine Stunde früher losfahren damit einige wenige Radfahrer sich auf der Fahrbahn tummeln können? Sollen diejenigen die mit dem Bus zur Arbeit fahren vielleicht auch 1 Stunde mehr einrechnen – man weiß ja nie wie viele Radfahrer nun auf der Fahrbahn zu finden sind…
Aus ökologischer wie auch ökonomischer Sicht ist das absoluter Unsinn im Quadrat; Spediteure werden sich neue Preise überlegen müssen, weil sie nun mehr Zeit aufbringen müssen weil man in Oldenburg glaubt es wäre toll, wenn man die Radfahrer gerade auf Hauptwegen auf die Fahrbahn bringt.
Tut mir leid, aber bei einem solchem absolut undurchdachten Entscheidungen der Stadt kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Eine Straßenbahn ist in Oldenburg völlig unrealistisch: Erst einmal schon die Dauer der Umsetzung (30 Jahre vielleicht?), dann die gewaltigen Kosten, der Platzmangel an sich…
und das alles nur, weil ein paar Radfahrer auf die Fahrbahn wollen?!
Dazu muß man kein Einstein sein um zu erkennen, das Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stehen.
Ich wäre doch sehr dafür, das man vor einer solch gravierenden Entscheidung erst einmal das ganze aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln betrachtet. Nachgedacht wurde offenbar nämlich nicht.
Schon toll was die Grünen alles so beschließen, die doch sonst so auf Umweltschutz fixiert sind.
Hier machen sie das absolute Gegenteil; die nehmen ja sogar noch hin, das man an der Ofener Straße bald Bäume fällt, weil man eine Brücke erneuern will. Das kann es doch wohl wirklich nicht sein.