Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Plan der Ampel-Fraktionen für eine Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags stößt bei Staatsrechtlern auf ein geteiltes Echo. Während die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger den Entwurf von SPD, Grünen und FDP als „solide“ und „verfassungsrechtlich unproblematisch“ bezeichnete, sieht ihn der Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick als „problematisch“ an.
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Das berichtet die „Welt“ in ihrer Dienstagausgabe. Die Ampel-Fraktionen sehen in ihrem am Montag vorgestellten Gesetzentwurf vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll, stattdessen soll sich die Zahl der Direktmandate einer Partei nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis richten. Grundsätzlich gutgeheißen wird dies von Schönberger, Co-Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht an der Universität Düsseldorf. „Das bisherige System setzt den Erststimmen-`Sieg` in einem Wahlkreis absolut, indem es bestimmt, dass der oder die mit Erststimmen-Mehrheit Gewählte auf jeden Fall in den Bundestag einziehen muss“, sagte Schönberger.
„Diese Absolutsetzung aber wird zunehmend fragwürdig, weil ein Erststimmen-`Sieg` immer öfter gar kein absoluter ist, sondern nur ein relativer. Denn Wahlkreis-`Sieger` liegen oft nur mit einer knappen relativen Mehrheit von nicht selten bloß 25 Prozent oder noch weniger vorn.“ Daher sei es „kaum noch zu begründen, dass aus solchen Wahlkreis-`Siegen` der ganze Mechanismus der Überhang- und Ausgangsmandate folgt“. Schönberger weiter: „Ich halte es daher für sachgerecht und aus Gründen der Arbeitsfähigkeit des Bundestages auch für geboten, die Erststimmenergebnisse nicht mehr als absolut zu behandeln, sondern in ein relatives Verhältnis zu den Zweitstimmenergebnissen der jeweiligen Partei zu setzen. Dies wäre auch verfassungsrechtlich grundsätzlich unproblematisch.“
Hier gebe es verschiedene Möglichkeiten. „Diejenige, für die sich die nun die `Ampel`-Fraktionen entschieden haben, ist in jedem Fall eine solide, funktionierende Lösung“, sagte Schönberger. „Demnach würde das Zweitstimmen-Ergebnis einer Partei als Obergrenze betrachtet, bis zu der ihre Erststimmen-`Sieger` in den Bundestag einziehen können, und diese begrenzte Zahl der Mandate würde dann an diejenigen Parteikandidaten vergeben, die in ihren jeweiligen Wahlkreisen die im Zusammenhang der Partei relativ besten Erstimmen-Ergebnis hatten.“
Der Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick ist anderer Meinung und verweist darauf, dass laut Grundgesetz die Abgeordneten in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden. Die Gleichheit der Wahl sieht Grzeszick durch die geplante Reform gefährdet. „Ob ein Wahlkreisgewinner seinen Wahlkreis erhält, hängt dann von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die er keinen Einfluss hat“, sagte Grzeszick. Etwa davon, wie die Partei landesweit bei den Zweitstimmen abgeschnitten habe.
Oder davon, welches Ergebnis die anderen Wahlkreisgewinner der jeweiligen Partei erzielen. „Im Wahlkreis selbst haben die Kandidaten unterschiedlicher Parteien dann nicht mehr dieselben Chancen.“ Dies sei ein Gleichheitsproblem. Auch die Stimmen der Wähler seien nicht mehr „gleich“.
Grzeszick: „Man lässt die Bürger zur Urne laufen, es wird ausgezählt, aber am Ende wird der Kandidat mit den meisten Stimmen womöglich nicht nach Berlin geschickt.“ Dies werde, so der Jurist zu „einer weiteren Entfremdung der Wähler vom politischen System führen“.
Foto: Wahllokal, über dts Nachrichtenagentur