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Auch Brandenburg führt Ausgangssperren für Ungeimpfte ein

Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur

Potsdam (dts Nachrichtenagentur) – In Brandenburg gilt künftig in sogenannten „Hotspot-Regionen“ eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte. Das steht in der neuen Corona-Verordnung, die das Kabinett in Potsdam am Dienstag beschlossen hat und die bereits am Mittwoch in Kraft treten soll.

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Die Weihnachtsferien sollen zudem drei Tage früher beginnen, Weihnachtsmärkte müssen landesweit abgesagt werden. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist Ungeimpften dann nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts oder insgesamt bis zu fünf Personen zulässig. Die gleichen Kontaktbeschränkungen gelten auch für private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis. Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen nicht betroffen und werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Auch Kinder unter 12 Jahren bleiben unberücksichtigt. Wie in allen anderen Bundesländern wird auch in Brandenburg die 2G-Regel ausgeweitet. Sie soll zwar landesweit zwingend im Einzelhandel gelten, allerdings ist die Liste der Ausnahmen lang: Außer Lebensmittelgeschäften und Apotheken gehören dazu auch Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Optiker und Hörgeräteakustiker, Reinigungen und Waschsalons, Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte, Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie Poststellen, Tabakwarenhandel, Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Abhol- und Lieferdienste. Auch bei 2G in sonstigen öffentlichen Einrichtungen gibt es in Brandenburg viele Ausnahmen: In Banken und Sparkassen, Bibliotheken, Gerichten und Behörden kommen auch Ungeimpfte rein.

In Hotels können Ungeimpfte auch weiterhin mit einem negativen Testnachweis einchecken, wenn sie unter anderem zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken unterwegs sind – oder wenn sie schwer erkrankte Kindern oder Eltern besuchen wollen. Für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie Festivals gilt neu die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Zutritt haben grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen können. Die 3G-Regel wird verschärft: Die Testpflicht gilt nun unabhängig von der Anzahl der Personen immer, es gibt also keine Ausnahmen mehr von der Testpflicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit weniger als 1.000 Gästen.

Und es gibt nun Personenobergrenzen: Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter sind unter freiem Himmel nur mit bis zu 250 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Besuchern erlaubt. Schüler, die nachweislich nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich mindestens an drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche testen lassen. Dafür reicht wie bisher ein zuhause durchgeführter Selbsttest aus. Weiterhin müssen alle Schüler im Unterricht eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Foto: Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur

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