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Auch Bundesrat billig Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Gebäude des Bundesrates in Berlin, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die von der „Ampel“ angestoßene Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Alle Bundesländer stimmten am Freitagmittag zu.

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Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte schon im Vorfeld angekündigt, entgegen der Parteilinie ebenfalls mit Ja zu votieren. Im Bundestag hatte sich die Linkspartei enthalten, die AfD hatte dagegen gestimmt. Die Union hingegen votierte mit der Regierungskoalition. Die Änderung sieht ab dem 15. März 2022 eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor.

Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind. Für in der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser ist erneut ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Das neue Infektionsschutzgesetz enthält jetzt auch eine Präzisierung der künftig ausgeschlossenen und weiterhin möglichen Schutzvorkehrungen der Länder nach Paragraf 28a IfSG. Demnach sind nun nur noch allgemeine Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote und die Untersagung von Übernachtungsangeboten ausgeschlossen. Möglich ist aber, gastronomische Einrichtungen oder Freizeit- und Kultureinrichtungen wie etwa Diskotheken und Clubs zu schließen sowie Messen und Kongresse zu untersagen.

Zum Auslaufen der Feststellung der „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hatte die Ampel schon vor der offiziellen Koalitionsbildung im November eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die den Ländern nicht weit genug ging.

Foto: Gebäude des Bundesrates in Berlin, über dts Nachrichtenagentur

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