Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Baubranche wird immer häufiger Schwarzarbeit aufgedeckt. Wie aus einer Auswertung des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten, stieg die Anzahl der Strafverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Jahr 2019 auf 10.654 Fälle an – ein Plus von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Anzahl der Gefängnisstrafen stieg mit 19 Prozent deutlich an.
Anzeige
Insgesamt wurden 508,5 Jahre an Freiheitsstrafen im vergangenen Jahr ausgesprochen. 2018 waren es noch 80 Jahre weniger gewesen. Rückläufig war dagegen die Summe des entstandenen Schadens aufgrund hinterzogener Steuern und nicht gezahlter Sozialabgaben. Diese lag 2019 mit 364 Millionen Euro 4,7 Prozent unter dem Vorjahreswert, berichten die Zeitungen. Trotz des Zuwachses bei der entdeckten Schwarzarbeit und den Freiheitsstrafen fanden nicht wesentlich mehr Kontrollen als in der Vergangenheit statt. 2019 wurden 13.855 Arbeitgeber kontrolliert – 670 mehr als 2018. Im Schnitt muss ein Bauunternehmen damit alle fünf Jahre mit einer Kontrolle rechnen. Nur einen leichten Anstieg gab es bei den Ordnungswidrigkeiten. Die Zahl der Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise nicht gezahlte Mindestlöhne, stieg um 3,9 Prozent auf 6.522 Verfahren an. Die Schadenssumme aufgrund der Ordnungswidrigkeiten belief sich 2019 auf 19,96 Millionen Euro, an Bußgeldern wurden 15,52 Millionen Euro verhängt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert, noch härter gegen Kriminalität beim Bau vorzugehen. „Das Sanktionsmaß müsste deutlich geschärft werden“, sagte Robert Feiger, Vorsitzender der IG BAU, den Funke-Zeitungen. Verstöße gegen den Mindestlohn etwa sollten nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat behandelt werden. „Wenn ich bewusst gegen gesetzliche Regelungen verstoße und den Lohn, von dem andere ihre Familien ernähren müssen, nicht bezahle, dann ist das für mich eine Straftat“, sagte Feiger. Zudem müssten Unternehmen, die gegen die Mindestlohn-Regelungen verstießen oder Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern hinterzögen, von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, forderte der IG-BAU-Chef. Bei Verstößen gegen die Mindestlohn-Regelungen sollen laut Feiger die Arbeitgeber zudem verpflichtet werden, den enthaltenen Lohn an die Arbeitnehmer zurückzuzahlen. Bisher müssen Arbeitnehmer sich diesen einklagen – eine „perfide Situation“, so Feiger. „Das ist, als ob ich nach einem Wohnungseinbruch den gefassten Einbrecher verklagen müsste, dass er mir mein Eigentum zurückgibt. Das halte ich für einen Fehler in unserem Rechtssystem.“
Foto: Baustelle, über dts Nachrichtenagentur