Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat in einer Erklärung bekräftigt, dass Grundrechtseingriffe in der Coronakrise immer nur zeitlich begrenzt sein dürfen. „Gegenwärtig werden die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, mit denen der Staat die Grundrechte massiv einschränkt, die zum Teil gelockert wurden, noch weitgehend von den Freien Berufen mitgetragen“, heißt es in dem Positionspapier zur „Rechtsstaatlichkeit“, über welches das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) berichtet. Dies allerdings „nur unter der Voraussetzung, dass die Einschränkungen geeignet und zwingend erforderlich“ seien, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, „und auch nur genau so lange, wie sie zu diesem Zweck unverzichtbar sind“, heißt es in dem Papier weiter.
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Der BFB vertritt als Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe in Deutschland. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure. Allein die rund 1,43 Millionen selbstständigen Freiberufler steuern normalerweise rund 327 Milliarden Euro und damit 10,9 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Eine demokratische und auf Grundrechten basierende Gesellschaft dürfe auch in Krisenzeiten nicht auf den Kern der Demokratie, den pluralistischen, gesellschaftlichen Diskurs, verzichten, heißt es in der Erklärung. „Im Hinblick darauf ist insbesondere sicherzustellen, dass Grundrechtseingriffe, welche eine hohe Intensität der Einschränkung der grundrechtlich gewährleisteten Freiheiten aufweisen, ausnahmslos zeitlich begrenzt angeordnet werden“, fordert der BFB. Nur so sei sichergestellt, dass der pluralistische Diskurs erhalten und erforderlich bleibe und nicht einseitige Anordnungen getroffen würden. Der Ausnahmezustand in Deutschland dürfe niemals dazu führen, dass mit weiteren Instrumenten, wie der diskutierten Tracing-App, Freiheit gegen Angst ausgespielt werde.
Foto: Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz, über dts Nachrichtenagentur