Im Streit um die Ergebnisse des Zensus 2022 will das Statistische Bundesamt (Destatis) die Ergebnisse nachträglicher Bevölkerungszählungen einzelner Kommunen nicht berücksichtigen.
Anzeige
„Der Zensus 2022 hat Bevölkerungszahlen für alle Kommunen auf Basis einer wissenschaftlich geprüften, vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Methode ermittelt“, sagte der Projektleiter des Zensus 2022 im Bundesamt, Karsten Lummer, am Mittwoch. „Eigene Zählungen einzelner Kommunen mit dem Ziel, ihre Bevölkerungszahl nachträglich zu korrigieren, haben keine gesetzliche Grundlage.“ Somit sei auch die Teilnahme an solchen „symbolischen Aktionen“ für Bürger nicht verpflichtend.
„Sie sind auch methodisch nicht geeignet, vergleichbare und auf einen bundesweit einheitlichen Stichtag bezogene Bevölkerungszahlen zu ermitteln, die wiederum Basis für Verwaltungsprozesse in Bund und Ländern sind“, so Lummer weiter. Man begrüße allerdings „alle Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Melderegister“. Dazu könnten diese Aktionen „sicherlich ein Anstoß sein“.
Die Ergebnisse des Zensus hatten in mehreren Kommunen für aufgeregte Diskussionen gesorgt, vor allem dort, wo die Ergebnisse stark negativ von den eigenen Melderegistern abwichen. Betroffen war etwa die Stadt Halle (Saale), in der im Anschluss mit der Aktion „Halle (Saale) zählt selbst“ eine eigene Zählung vorgenommen wurde.
Die Ergebnisse dieser Zählung wurden am Dienstag veröffentlicht. Dabei wurde mit Blick auf die Zensus-Ergebnisse im Abgleich mit den aktuellen Daten des Melderegisters ein „nicht plausibler Einwohnerschwund von rund 16.800 Personen“ festgestellt. Für die betroffenen Kommunen kann eine solche Abweichung schwere Folgen haben, da die Hochrechnung des Zensus 2022 Grundlage für die finanziellen Zuweisungen sind. Die Stadt Halle rechnet zum Beispiel jährlich mit Einnahmeverlusten in Millionenhöhe – für das Jahr 2025 sind es voraussichtlich rund 10,9 Millionen Euro.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Statistisches Bundesamt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur