Kassel (dts Nachrichtenagentur) – Als Lehre aus der Coronakrise fordert Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel, geringfügig Beschäftigte künftig in die Sozialversicherung einzubeziehen. „Es sollte weder in der Arbeitslosen- noch in der Rentenversicherung Opt-out-Regelungen geben“, sagte Schlegel der FAZ (Dienstagsausgabe). Schlegel schlägt außerdem vor, „für alle Selbständigen eine Versicherung einzuführen, die das Existenzminimum abdeckt, eine Art Ausfallversicherung für existentielle Krisen.“ „Der Sozialstaat, insbesondere sein Gesundheitssystem, hat den Stresstest bisher gut bestanden“, urteilt der oberste Sozialrichter, der unter Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einige Jahre Abteilungsleiter im Arbeits- und Sozialministerium war.
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Kritisch sieht Schlegel allerdings einige der Hilfen. „Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes um 20 Prozent war aus meiner Sicht nicht geboten“, sagte er. „Je nach Steuerabzug steht sich jemand in Kurzarbeit nun besser als jemand, der gearbeitet hat“, kritisiert er. Sinnvoll sei hingegen der erleichterte Zugang in die Grundsicherung. Er regt an, die großzügigere Regelung für das Schonvermögen in den ersten sechs Monaten auch nach der Krise beizubehalten. Sie sieht vor, dass 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied verschont bleiben. Eine Klagewelle habe es an den Sozialgerichten bisher nicht gegeben. „Einzelne Grundsicherungsempfänger forderten Geld für Hamsterkäufe, Schutzmasken, Coronatest oder auch Tablets. Die Anträge wurden fast alle abgelehnt“, sagte Schlegel.
Foto: Corona-Hinweisschild im Einzelhandel, über dts Nachrichtenagentur