Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Das ungarische Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, welches am Dienstag veröffentlicht wurde. Konkret sind demnach die von Ungarn eingeführten Bedingungen, die es ausländischen Hochschuleinrichtungen ermöglichen, ihre Tätigkeiten im ungarischen Hoheitsgebiet auszuüben, unzulässig.
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Im April 2017 hatte Ungarn im Eilverfahren ihr Hochschulgesetz zur „Sicherung der höheren Bildung“ verändert. Seitdem dürfen Hochschulen aus Nicht-EWR-Staaten nur dann in Ungarn tätig sein, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Ungarn und dem Herkunftsstaat besteht. Außerdem müssen alle ausländischen Hochschulen, die eine Hochschulausbildung in Ungarn anbieten wollen, eine solche auch in ihrem Herkunftsstaat anbieten. Von allen in Ungarn tätigen Bildungseinrichtungen war nur die US-finanzierte Zentraleuropäische Universität (CEU) in Budapest von den Änderungen betroffen. Die CEU war als Folge nach Wien umgesiedelt.
Foto: Ungarisches Parlament, über dts Nachrichtenagentur