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Gasumlage fällt durch Mehrwertsteuer wohl noch höher aus

Steuerbescheid, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die geplante Gasumlage könnte noch höher ausgefallen als bislang bekannt. Auf die Umlage soll nach derzeitigem Stand auch Mehrwertsteuer erhoben werden, berichtet die „Welt“ (Donnerstagausgabe) nach einer Sondersitzung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie am Mittwoch.

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Sowohl Vertreter der CDU als auch der Regierungspartei FDP sprachen sich demnach aber gegen staatliche Mehreinnahmen durch die Umlage aus. „Die Umlage darf keine Basis für weitere Steuereinnahmen sein“, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse, der „Welt“. Es werde deshalb gerade geprüft, ob die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage vollständig entfallen können. „Sollte dies nicht der Fall sein, ist für mich klar, dass die staatlichen Mehreinnahmen zusammen mit weiteren Entlastungen an die Verbraucher zurückgegeben werden müssen“, sagte Kruse.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums verwies bei Fragen zur Besteuerung der Umlage an das Bundesfinanzministerium. „Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Gasumlage Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums (BMF) der „Welt“ dazu. „Das BMF prüft Wege, mit denen erreicht werden kann, dass Gaskunden in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen Belastungen entstehen.“ Auch die Opposition kritisierte die Pläne scharf.

„Solidarität darf nicht auch noch besteuert werden. Die Bundesregierung muss deshalb sofort ihren Plan zurücknehmen, auf die Gasumlage 19 Prozent Mehrwertsteuer draufzuschlagen. An dieser Mehrbelastung darf der Staat nicht auch noch verdienen“, sagte CDU-Vize Andreas Jung der „Welt“ dazu. „Statt staatlichem Draufsatteln brauchen wir mehr gezielte Entlastung für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen und bessere Unterstützung für die energieintensive Industrie.“

Die Vertreter des Wirtschaftsministeriums hatten im Ausschuss auf europarechtliche Zwänge verwiesen, es sei nicht so ohne weiteres möglich, den Steuersatz abzusenken. Zusätzliche Probleme bestehen bei der Ausgestaltung der Umlage aufgrund von Gaskunden mit sogenannten Festpreisverträgen. Die dürfen nach derzeitiger Rechtslage eigentlich nicht mit der Umlage belastet werden. Das Wirtschaftsministerium verwies auf die aktuell stattfindende Ressortabstimmung, das Thema der Festpreisverträge sei aber bekannt.

Die Stadtwerke fürchten massive finanzielle Lasten, sollten die Ampel-Pläne wie geplant umgesetzt werden. „Durch die Interpretation des Wirtschaftsministeriums in Bezug auf die geplante Umlage sind rechtliche Risiken aufgetreten“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing, der Zeitung. Da unklar sei, wer die Gasumlage zu zahlen habe, müssten die Energieversorger die Umlagekosten selbst tragen. „Das führt zu massiven Liquiditätsproblemen“, warnte Liebing.

Foto: Steuerbescheid, über dts Nachrichtenagentur

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