Justizministerin gegen rechtliche Vorgaben für „Triage“
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht lehnt die Forderung von Ärzten ab, während der Corona-Pandemie rechtlich abgesichert zu werden, um in Extremfall frei zu entscheiden, welcher Patient gerettet werden soll und welcher nicht. „Ich kenne diese Forderung. Aber der Gesetzgeber kommt hier an Grenzen: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz ganz klare Aussagen dazu getroffen, dass jedes Leben gleich schützenswert ist und dass es nicht gegen ein anderes Leben abgewogen werden darf“, sagte die SPD-Politikerin der „Welt am Sonntag“.
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Deswegen sei das eine Entscheidung, die tatsächlich allein von den behandelnden Ärzten nach medizinischen Erwägungen getroffen werden könne. Aus diesem Grund sei sie auch gegen die Theorie der Herdenimmunität. „Denn dann müssten ja 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung infiziert werden.“ Man könne sich ausrechnen, wie viele dann auf Beatmungsgeräte und Intensivbetten angewiesen wären. „Ganz abgesehen davon, dass der Erfolg dieses Weges bezweifelt werden muss“, sagte Lambrecht der „Welt am Sonntag“.
Foto: Krankenhausflur, über dts Nachrichtenagentur
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