Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die für bundesweit einheitliche Lockdown-Regeln sorgen soll. Das Kabinett brachte die sogenannte „Bundesnotbremse“ am Dienstagvormittag auf den Weg, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten.
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Das Gesetz sieht demnach für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr vor. Ab einer Inzidenz von 200 sollen Schulen schließen. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz mehrere Tage konstant über den jeweiligen Grenzwerten liegt. Auch strengere Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen gehören zu den Maßnahmen, die durch das Gesetz festgelegt werden.
Das Paket muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Die Zustimmung der Länderkammer ist allerdings nicht notwendig. Es ist unklar, ob der Gesetzgebungsprozess noch in dieser Woche abgeschlossen werden kann.
Foto: Hinweis auf Mund-Nasen-Schutz an einer Straßenbahnhaltestelle, über dts Nachrichtenagentur