Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Städtetag bezweifelt, dass sich das „Knöllchen-Urteil“ des Frankfurter Oberlandesgerichts auf andere Bundesländer als auf Hessen auswirkt. Nach Kenntnisstand des Städtetags setzen Städte außerhalb Hessens bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf eigenes Personal statt auf private Dienstleister: „Deshalb hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt keine unmittelbare Signalwirkung für Städte in anderen Bundesländern“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben). In Frankfurt am Main hatte das Oberlandesgericht am Montag ein Urteil veröffentlicht, demzufolge die Überwachung des Parkraums als hoheitliche Aufgabe nicht auf private Dienstleister übertragen werden darf.
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Ein Parksünder hatte gegen ein Verwarngeld geklagt, das ein als sogenannter Stadtpolizist eingesetzter Leiharbeiter einer privaten Firma verhängt hatte (AZ 2 Ss-OWi 963/18). Der ADAC begrüßte das Urteil: „Das Urteil des OLG Frankfurt schafft aus Sicht des ADAC Rechtssicherheit, dass Kommunen hoheitliche Aufgaben nicht an private Dritte auslagern dürfen“, so ein Sprecher. Frankfurt müsse sich nun eine gesetzeskonforme Art der Parkraumüberwachung überlegen. Unter anderem das hessische Darmstadt hatte am Dienstag bereits angekündigt, die Verkehrsüberwachung wieder vollständig durch städtisches Personal erledigen zu lassen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags hob allerdings hervor, dass das aktuelle Urteil nur für den öffentlichen Raum gelte. „Auf privaten Flächen, wie beispielsweise Parkflächen vor Supermärkten, können private Dienstleister die Parkraumüberwachung übernehmen“, sagte Dedy den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.
Foto: Politesse verteilt Knöllchen, über dts Nachrichtenagentur