Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki dringt darauf, Geimpften ihre Freiheitsrechte zurückzugeben. „Die Passivität der Bundesregierung in dieser Frage ist auf Dauer rechtswidrig“, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).
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„Wenn in Israel Geimpfte ihre Grundrechte weitgehend wieder wahrnehmen können und sogar Nachtclubs wieder aufhaben, werden das Bundesgesundheitsministerium und das Robert-Koch-Institut erklären müssen, warum in Deutschland Enkel ihre geimpften Großeltern nicht besuchen können.“ Der Verweis auf die eigene Unwissenheit, wie ihn das Gesundheitsministerium gerne wiederhole, reiche irgendwann nicht mehr. Kubicki nahm Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage, über die die Funke-Zeitungen berichten. Darin schreibt der Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Thomas Gebhart, an Kubicki: „Eine Festlegung, ob eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch geimpfte oder von dem Virus genesene Personen möglich ist, kann erst zum Zeitpunkt der Auswertung von diesbezüglichen aussagekräftigen wissenschaftlichen Studien erfolgen.“ Kubicki entgegnete, für Grundrechtseinschränkungen sei die maßgebliche Frage, ob mildere und gleich geeignete Mittel zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung stünden. „Das RKI sollte sich die Peinlichkeit ersparen, sich hier von der Justiz eines Besseren belehren zu lassen“, mahnte der Parlamentsvize. „Die Passivität des RKI in dieser Frage ist nicht nur ärgerlich und angesichts des Schicksals der bereits geimpften Heimbewohner verwerflich, sondern schlicht unmenschlich.“ Die Frage müsse ohne jedes weitere Zögern geklärt werden. Der Städte- und Gemeindebund stellte die bestehenden Corona-Beschränkungen für Geimpfte ebenfalls infrage. Wenn feststehe, dass von geimpften Personen keine Infektionsgefahr mehr ausgehe, „sind diese Einschränkungen gegenüber den bereits Geimpften kaum haltbar“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Wenn es um den Zugang zu Restaurants oder kulturellen Veranstaltungen gehe, „wird man unter diesen Voraussetzungen von nachweislich geimpften Personen zum Beispiel nicht zusätzlich einen Schnelltest verlangen können“, sagte er. „Das gilt genauso für Reiserückkehrer, bei denen der Impfausweis dann den zusätzlichen Test oder sogar die Quarantäne ersetzen muss.“ Bei dieser Diskussion gehe es allein um die Frage, ob Einschränkungen gegenüber dem Einzelnen berechtigt sind, machte Landsberg deutlich. „Mit einer flächendeckenden Schnelltest-Strategie, die sicherlich mehr als einen Test pro Woche erfordert, sollte es möglich sein, auch nicht Geimpften entsprechende Teilhabe wieder zu ermöglichen.“
Foto: Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur