Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor dem Gesundheitsminister-Treffen am Mittwoch und Donnerstag ist ein erster Beschlussentwurf der Länder durchgesickert. In Innenräumen soll demnach eine Maskenpflicht gelten, auch von möglichen Personenobergrenzen und Kontaktbeschränkungen ist wieder die Rede, berichtet die „Bild“.
Anzeige
„Vor dem Zutritt zu Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen“, also Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen, soll eine Testpflicht gelten. Kostenlose Coronatests sollen dagegen abgeschafft werden und nur noch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. „Anlassloses Massentesten wird nicht als zielführend für den kommenden Herbst/Winter betrachtet“, heißt es im Beschlussentwurf. In der Allgemeinbevölkerungen sollen Selbsttests verwendet werden.
Bis zum 1. Januar 2023 soll in allen Krankenhäusern ein zentrales Meldesystem eingerichtet werden, das die Hospitalisierungsrate feststellt. Eine Kampagne für eine vierte Impfung, eine mögliche Grippeimpfung und einen Vorrat an Medikamenten gegen das Coronavirus sollen vorangebracht werden. Zudem fordern die Länder, dass sich der Bund dafür einsetzt, dass „ausreichend Anreize zur Personalgewinnung“ im Gesundheits- und Pflegebereich gesetzt werden. „Auch die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser muss durch Bundesrettungsschirme erneut in Aussicht gestellt werden, sollte sich die Versorgungslage in den Krankenhäusern erneut zuspitzen“, heißt es im Entwurf.
Foto: Werbung für Corona-Schnelltest, über dts Nachrichtenagentur