Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Finanzminister Christian Lindner (FDP) will schlagkräftiger gegen Geldwäsche vorgehen – doch der Starttermin für das von ihm geplante Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) verzögert sich. „Derzeit planen wir mit einer Errichtung zum 1. April 2024“, teilte Lindners Ministerium mit, wie die „Welt am Sonntag“ schreiben wird.
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Ursprünglich war in Lindners Gesetzentwurf der 1. Januar kommenden Jahres vorgesehen. Die Kosten für den Aufbau des BBF von 2024 bis 2027 werden aktuell auf 621 Millionen Euro taxiert. 1.755 Beschäftigte sollen in dem Amt arbeiten, die Zahl wird den Plänen zufolge im Jahr 2027 erreicht sein. Die neue Bundesoberbehörde soll internationale Fälle von erheblicher Bedeutung ermitteln, die einen Deutschland-Bezug haben.
Ein Grund für die Verzögerung ist angeblich ein Streit mit Lindners FDP-Kabinettskollegen, Justizminister Marco Buschmann. Laut Bericht der „Welt am Sonntag“ blockiert Buschmann momentan das Projekt, weil er rechtliche Einwände hat. Strittig ist zum Beispiel Lindners Vorhaben, im Kampf gegen Geldwäsche Informationen auch durch „Vertrauenspersonen zu ermöglichen“. Buschmann will hingegen den Einsatz von V-Leuten beschränken und unter einen Richtervorbehalt stellen.
Zweiter Streitpunkt ist das von Lindner geplante „Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung“: Buschmann soll durchgesetzt haben, dass das Zentrum auf Eis gelegt wird, es hätte die Herkunft hoher Vermögen schon im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen aufklären sollen. Das Finanzministerium teilte dazu mit, eine Regelung für eine solche Einrichtung wäre „eine Innovation im deutschen Recht“, es setze darauf, dies jetzt „im Dialog mit dem Bundeskanzleramt und den zuständigen Ressorts weiter zu beleuchten“. Für die Errichtung des BBF ist ein Gesetz nötig, den Entwurf dafür hat Lindner kürzlich an die beteiligten Regierungsressorts zur Abstimmung übermittelt. Doch seine Pläne stoßen auch beim Koalitionspartner SPD auf Kritik: So verweist Innenexperte Sebastian Fiedler etwa auf das Grundgesetz, wonach die Kompetenz für strafrechtliche Ermittlungen bei den Polizeien der Länder liege.
Nur in Ausnahmefällen komme die Bundesebene mit Zoll, Bundespolizei oder Bundeskriminalamt ins Spiel. „Diskussionen in Fachkreisen über die Idee des Finanzministeriums nun auf dem Reißbrett eine neue konkurrierende Ermittlungseinheit aufzubauen, die es mit internationalen Geldwäschekriminellen aufnehmen soll, sorgen regelmäßig für Heiterkeit“, sagt Fiedler. Vorbehalte hat zudem der Vorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, Thomas Liebel, er sagte der „Welt am Sonntag“, das BBF könne ohne Unterstützung des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wenig bewegen: „Das bisherige Kompetenzgerangel der Behörden mit Doppelarbeit und Informationsverlusten wird weiterbestehen.“ Liebel befürchtet, dass das BBF von Anfang an eine „kastrierte Behörde“ sein wird, sie habe nicht einmal die Kompetenz, verdächtige Vermögen zu ermitteln und zu beschlagnahmen: „Das aber ist das schärfste Schwert im Kampf gegen Geldwäsche.“
Foto: Christian Lindner und Marco Buschmann (Archiv), über dts Nachrichtenagentur