Neue Clearingstelle soll sich mit illegalen Streams befassen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In Deutschland soll künftig eine neue unabhängige Clearingstelle dafür sorgen, dass Internetseiten mit illegalen Streaminginhalten dauerhaft gesperrt werden. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf Informationen der daran beteiligten Internetzugangsanbieter, Verbände und Unternehmen.
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Losgehen soll es demnach am Donnerstag mit der ersten Sperrung. Nach Informationen der FAZ ist dies der Auftakt für eine ganze Reihe von Sperren von Internetseiten, die ganz offenkundig ihr Geschäft mit Urheberrechtsverletzungen machen. Die neu geschaffene „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) wird von einer ungewöhnlichen Allianz getragen: Mit dabei sind unter anderem alle großen Internetzugangsanbieter in Deutschland wie die Telekom und Vodafone sowie der Branchenverband Bitkom. Außerdem gehören etliche Rechteinhaber dazu: Unternehmen und Verbände der Musik-, Film- und Sportbranche, also all jene, die darunter leiden, dass Anbieter Serien, Filme oder auch Sportereignisse zugänglich machen, für die eigentlich Lizenzen fällig werden.
Auch die Bundesnetzagentur als staatliche Prüfstelle spielt in dem neuen Verfahren eine zentrale Rolle. „Mit dem neuen Verfahren gibt es in Deutschland erstmals ein schlagkräftiges Instrument, um illegale Internetseiten dauerhaft zu sperren“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Jan Nordemann, der für die Rechteinhaber die Clearingstelle mitentwickelt hat. Konkret läuft es wie folgt ab: Haben Rechteinhaber den Verdacht, dass eine Internetseite systematisch Urheberrechtsverletzungen begeht, die nicht anders behoben werden können, wenden sie sich an ein dreiköpfiges Gremium, welches von einem ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof geleitet wird. Diese unabhängige Stelle überprüft die Vorwürfe und entscheidet über die Sperre.
Diese muss von der Bundesnetzagentur abgesegnet werden, erst danach erhalten die Internetzuganganbieter den Auftrag, den Zugang zu versperren. „Das Verfahren kann innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein, und das von Antragsstellung bis zur Sperrung“, sagte Judith Steinbrecher, Leiterin der Bitkom-Rechtsabteilung. Im ersten Jahr könnten auf diesem Weg etwa 100 Seiten mit illegalem Geschäftsmodell gesperrt werden. Im zweiten Jahr womöglich sogar 200 Fälle.
Anträge auf Sperren, die über die Clearingstelle zur Bundesnetzagentur gelangen, würden dort erst summarisch geprüft. Mit den Vorgaben zur Netzneutralität sind Sperren nur dann vereinbar, wenn sie zur Durchsetzung von nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. „Wo kein Zweifel an der Verletzung von Urheberrechten besteht, ist eine Sperre angesichts langer Gerichtsverfahren gerechtfertigt“, sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann der FAZ. Sollte sich die Sachlage ändern oder die Betreiber von Internetseiten Beschwerde einreichen, könnte die Netzagentur den Vorgang genauer unter die Lupe nehmen. „Wir behalten uns selbstverständlich eine nachträgliche Prüfung vor“, stellte Homann klar.
Allerdings rechnet man in der Netzagentur damit, dass über die Clearingstelle von vornherein nur relativ eindeutige Fälle ankommen werden. „Die Clearingstelle schafft ein effizientes und zügiges Verfahren, um strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten sperren zu lassen“, so Homann. Um wettbewerbliche Einwände von vorneherein ausschließen zu können, war das Bundeskartellamt in die Vorbereitung der Clearingstelle eingeschaltet. Die Bonner Wettbewerbshüter halten die Konstruktion für unbedenklich.
Foto: Zwei Männer surfen im Internet, über dts Nachrichtenagentur
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