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NRW-Kreise warnten Bund Anfang August vor Hürden bei Abschiebungen

Asylbewerberunterkunft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Im Nachgang zu einem Gespräch im Juni hat der Landkreistag NRW in einem Schreiben an das Bundeskanzleramt Probleme beschrieben, die dem mutmaßlichen Solinger Attentäter in die Hände spielten. „In manche Staaten können allein aufgrund fehlender direkter Flugverbindungen keine Abschiebungen erfolgen“, hieß es in dem Schreiben des Präsidenten des Landkreistags NRW, Olaf Gericke (CDU), an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) vom 13. August, über den die „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe) berichtet. Gericke nannte Russland, Somalia, Afghanistan und Syrien.

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Daneben schrieb er von fehlender Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, aber auch über das Dublin-System. „Aufgrund der schlechten Versorgung von Asylbewerben in anderen – dem Dublin-Abkommen zugehörigen Staaten – untersagen deutsche Gerichte im Rahmen von Eilverfahren die Überstellung dorthin.“ Beispielhaft nannte er hierfür unter anderem Bulgarien, also das Land, in das der Täter von Solingen hätte abgeschoben werden sollen.

Zudem wies Gericke auf zu geringe Kapazitäten bei der Sicherheitsbegleitung durch die Bundespolizei hin. Entsprechende Anträge für eine Begleitung würden von der Bundespolizei abgelehnt, wenn zuvor keine Gewaltstrafen oder Widerstandshandlungen vorlägen – zu diesen komme es aber oft erst am Flughafen. Neben fehlenden Haftplätzen wies der CDU-Politiker zudem auf den Umstand hin, dass Personen am Tag der Abschiebung nicht in der Unterkunft angetroffen würden.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Asylbewerberunterkunft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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