Pro Asyl und die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) haben das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Zurückweisungen an der deutschen Grenze begrüßt.
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Das Urteil sei „entscheidend für die Debatte rund um Zurückweisungen an den deutschen Grenzen und kommt genau im richtigen Moment“, sagte Tareq Alawos, flüchtlingspolitischer Sprecher von Pro Asyl. „Deutschland ist verpflichtet, menschenrechtliche Standards zu wahren und den Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren auch an deutschen Grenzen zu gewährleisten.“
Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit Griechenland hatten die deutschen Behörden einen syrischen Asylsuchenden nach Griechenland abgeschoben, ohne seinen Asylantrag zu registrieren oder die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung sowie von Kettenabschiebungen zu prüfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun, dass Deutschland seiner Verpflichtung nach dem Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung der Europäischen Menschenrechtskommission nicht nachgekommen ist. Die Behörden hätten sich nicht ausreichend vergewissert, dass der Antragsteller in Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhält und vor unmenschlichen Zuständen geschützt wird.
„Der Versuch Deutschlands, Europarecht zu umgehen und Menschen im Hauruckverfahren zurückzuweisen, ist gescheitert“, sagte dazu Hanaa Hakiki, Juristin beim ECCHR. „Der EGMR macht deutlich, dass Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren zwingend erforderlich ist, um schwerste Menschenrechtsverletzungen, wie sie der Beschwerdeführer erlitten hat, zu verhindern.“
Alaows rief alle Parteien dazu auf, „nun endlich die menschenrechtsverachtende Zurückweisungsdebatte“ und die „systematische Entrechtung an deutschen Grenzen“ zu beenden.
dts Nachrichtenagentur
Foto: EGMR (Archiv), via dts Nachrichtenagentur