Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat es nicht geschafft, einen Konsens über ein konkretes Konzept für die Zeit nach 2025 zu erzielen. Im Abschlussbericht der Runde werden sich mehrere Sondervoten finden, berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Bei wesentlichen Parametern konnte sich die zehnköpfige Runde nur auf breite Korridore einigen.
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So empfiehlt eine Mehrheit der Kommission, das gesetzliche Rentenniveau solle zwischen 44 und 49 Prozent liegen. Vereinbart ist außerdem, dieses Niveau künftig auf einer anderen Datengrundlage zu berechnen. Durch diese Operation steigt das Sicherungsniveau rechnerisch, an der Höhe der tatsächlichen Rentenzahlungen ändert sich jedoch nichts. Gegen beide Vorschläge geben die Gewerkschaften ein Sondervotum ab. Sie hatten in der Kommission für eine Untergrenze von mindestens 48 Prozent gekämpft, auf der das Rentenniveau auch derzeit festgeschrieben ist. Der Beitragssatz soll sich nach dem Willen der Runde zukünftig zwischen 20 und 24 Prozent des Bruttolohns bewegen. Auf eine höhere Regelaltersgrenze, wie sie Ökonomen seit Langem fordern, konnte sich die Kommission nach langen Debatten nicht einigen. Ohnehin ist per Gesetz festgeschrieben, dass das gesetzliche Rentenalter bis 2031 auf 67 Jahre steigt. Über eine mögliche weitere Anhebung in den Jahren danach soll nun ein Beirat beraten. Die Wissenschaftler, die an der Kommission beteiligt waren, haben mit drei Eingaben abweichende Meinungen angemeldet. Auch im Arbeitgeberlager gibt es Bedenken. Nach bisherigem Planungsstand soll der Bericht Ende nächster Woche Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) überreicht werden.
Foto: Senioren, über dts Nachrichtenagentur