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Sozialverband VDK verlangt Nachbesserungen bei Grundrente

Senioren mit Rollstuhl, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Sozialverband VDK zeigt sich empört über eine Äußerung von Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus, der die Verabschiedung der Grundrente durch den Bundestag in Frage gestellt hat. „Die Union lässt nichts unversucht, die Grundrente zu blockieren. Jetzt versucht sie es mit vorgeschobenen Gründen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben).

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Man appelliere an die Union, „konstruktiv zusammenzuarbeiten, damit die Grundrente zum geplanten Zeitpunkt“ komme. „Menschen mit geringem Einkommen, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, verdienen den Aufschlag auf ihre Rente“, so die VdK-Präsidentin weiter. Brinkhaus hatte am Dienstag angekündigt, bevor es keine seriöse Finanzierung der Grundrente gebe, werde die notwendige zweite und dritte Lesung im Parlament nicht angesetzt. „Solche Wortbeiträge führen weder zum Ziel, noch lösen sie ein einziges administratives Problem, welches bei der Grundrente noch besteht“, sagte Bentele. Der VdK sieht Nachbesserungsbedarf bei der im Gesetzentwurf vorgesehen Einkommensprüfung durch die Rentenversicherung, bei der die Einkommensteuerbescheide des vorvergangenen Kalenderjahres berücksichtigt werden sollen. Für Bestandsrentner sei das sinnvoll, für Neurentner aber eine Falle, da dann deren Arbeitseinkommen herangezogen werde, das für gewöhnlich oberhalb der Freigrenze liege. „Ein fast zwei Jahre alter Bescheid vermittelt ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Einkünfte“, so die VdK-Präsidentin weiter. Die Bundesregierung müsse eine Lösung für dieses Problem finden. „Die Lösung kann nicht sein, dass eine Person Grundsicherung beantragen muss, obwohl sie jahrelang gearbeitet hat“, sagte Bentele den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. An diesem Freitag ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Grundrente im Bundestag geplant. Für die endgültige Verabschiedung sieht das Gesetzgebungsverfahren eine zweite und unmittelbar folgende dritte Lesung vor.

Foto: Senioren mit Rollstuhl, über dts Nachrichtenagentur

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