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Streit um Überprüfung des öffentlichen Dienstes auf Rechtsextreme

Bundesinnenministerium, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und der Innenminister der Länder, den öffentlichen Dienst auf Anzeichen rechtsextremistischer Gesinnung zu überprüfen, lösen heftige Kritik aus. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.

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„Es ist jetzt 50 Jahre her, dass der Radikalenerlass in Kraft getreten ist, 3,5 Millionen Menschen wurden in diesem Zusammenhang überprüft“, sagte Maike Finnern, Vorsitzende der GEW, der Zeitung. „Eine Rückkehr zu diesen Praktiken, die in Teilen zu einem Spitzelwesen führten, können wir nicht wollen.“ Wichtiger sei es, bei Verdachtsfällen konsequent zu handeln, forderte die Gewerkschaftschefin. Die Innenministerin hatte am Rande der Vorstellung des Lageberichts des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden bekräftigt, Bund und Länder würden darüber beraten, Überprüfungen im Fall von Hinweisen auf rechtsextremistische Tendenzen bei Behördenmitarbeitern auf den öffentlichen Dienst auszuweiten.

Die Innenminister der Länder hatten bereits 2019 beschlossen, „den gesamten öffentlichen Dienst im Blick zu behalten“, wie es in einer Vorlage heißt, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. Außerdem sollen weitere Erhebungen zum Rechtsextremismus nach „Schärfung der Methoden“ auf den öffentlichen Dienst ausgeweitet werden, heißt es darin. Im öffentlichen Dienst sind bundesweit knapp fünf Millionen Menschen beschäftigt. „Wer beim Staat angestellt werden will, muss sich einer Erkenntnisabfrage beim Verfassungsschutz stellen, und zwar nicht nur in den Sicherheitsbehörden“, sagt Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Das „Herausgreifen“ einer einzelnen Berufsgruppe, etwa der Polizei, lehne die Gewerkschaft aber ab, weil das die Beschäftigten dort von vornherein diskreditiere und unter Generalverdacht stelle. Auch Datenschützer sehen einen Extremismus-Check im öffentlichen Dienst kritisch: „Ein solches Vorgehen wäre mit Datenschutzgrundsätzen des Grundgesetzes nicht vereinbar, denn Regelanfragen sind weder erforderlich noch angemessen“, meint der Datenschutzbeauftragter Baden-Württembergs, Stefan Brink. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) verteidigt derweil die geplanten Überprüfungen – zeigt aber auch eine Kompromissmöglichkeit auf: „Wer für einen demokratischen Staat arbeiten möchte, ob als Lehrer, Polizist, Richter oder Staatsanwalt, muss sich jederzeit klar und unmissverständlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.“ Um dies zu überprüfen, brauche es nicht gleich eine automatische Abfrage aller Bewerber beim Verfassungsschutz, sagte Maier der „Welt am Sonntag“.

„Man muss den Verfassungsschutz ins Spiel bringen können, wenn Zweifel auftauchen.“

Foto: Bundesinnenministerium, über dts Nachrichtenagentur

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