Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Streit zwischen Tierschützern und Bundesregierung um die Zukunft der Schweinezucht spitzt sich weiter zu. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kündigte Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder an, Strafanzeige gegen Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) stellen zu wollen, sollte die geplante Reform der Sauenhaltung nicht gestoppt werden. Schröder sagte: "Die Anzeige ist formuliert, wir sind bereit, den Schritt zu gehen."
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Er hoffe aber, dass die Ministerin den Verordnungsentwurf zurückziehe. Das Reformvorhaben verstoße "eklatant gegen das Staatsziel Tierschutz". Das hätten juristische Gutachten im Auftrag der Tierschützer belegt. Das Ministerium sprach auf Anfrage der NOZ von einem "PR-Gag" und zweifelte die Erfolgsaussichten an. Konkret geht es Schröder um den Kastenstand im Sauenstall. Dieser schränkt das Tier in der Zeit rund um die künstliche Befruchtung längere Zeit stark in der Bewegung ein. Im sogenannten Magdeburger Kastenstandsurteil hatten Richter rechtskräftig festgestellt, dass der Sau mehr Platz zustehe. Sie muss im Liegen die Beine ausstrecken können, ohne an Hindernisse zu stoßen. In vielen Sauenställen ist das nicht möglich. Die Bundesregierung überarbeitete die Nutztierhaltungsverordnung, der Entwurf liegt derzeit im Bundesrat. Der Tierschutzbund-Präsident kritisierte, dass die Reform nicht die Anforderungen aus dem Urteil berücksichtige: Der Vorschlag fordere nicht, dass die Sau ihre Beine ausstrecken können muss. Schröder sagte, er sehe nun "keine andere Möglichkeit mehr", als die Justiz einzuschalten und persönlich gegen die Ministerin vorzugehen. "Sollte die Verordnung wie vorgelegt beschlossen werden, werden wir eine persönliche Strafanzeige gegen die Bundesministerin Julia Klöckner wegen Meineids und Anstiftung zur Tierquälerei stellen." Nach Auffassung von Schröder verstößt das Reformvorhaben gegen den in der Verfassung verankerten Tierschutz. Ein Sprecher von Klöckners Agrarministerium bezweifelte auf Anfrage, ob eine solche Klage überhaupt Erfolg haben könne: "Das sieht eher nach einem PR-Gag aus, und es stellt sich umgekehrt die Frage, ob eine solche Klage nicht den Tatbestand der Nötigung und der falschen Verdächtigung erfüllen könnte." Es sei fraglich, wie eine konstruktive Zusammenarbeit künftig aussehen solle, sei doch der Tierschutzbund "regelmäßig Gast im Ministerium".
Foto: Schweine in Mastbetrieb, über dts Nachrichtenagentur