Union will Kostenübernahme von Abnehmspritze bei schwerer Adipositas
Die Union will erreichen, dass die sogenannte Abnehmspritze unter bestimmten Bedingungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Das sieht ein Bundestagsantrag der CDU/CSU-Fraktion vor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochausgaben) berichten.
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Bei den neuen Präparaten handele es sich nicht um Arzneimittel, bei denen es primär um eine Erhöhung der Lebensqualität gehe, sondern potenziell um „hocheffiziente Medikamente zur nachhaltig wirksamen Behandlung der Krankheit Adipositas“, heißt es in dem Antrag.
Unter welchen konkreten Voraussetzungen die Abnehmspritze übernommen wird, soll dem Unions-Antrag zufolge der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzteschaft und Kliniken (G-BA) festlegen. „Klar können die Kassen nicht die Kosten für Personen übernehmen, die ein paar Kilo zu viel auf der Waage haben. Das wäre nicht finanzierbar und auch kein Anreiz, gesund zu leben“, sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem RND. „Es geht um Menschen mit hoher Krankheitslast, die wegen entsprechender Folgeerkrankungen hohe Kosten für das System verursachen“, fügte er hinzu.
Unterm Strich würden die gesetzlichen Krankenkassen entlastet und nicht belastet, betonte der CSU-Politiker. Bisher sind Medikamente zur Gewichtsreduktion per Gesetz als sogenannte „Lifestyle-Präparate“ explizit von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen – genauso wie Potenz- oder Haarwuchsmittel.
Die Union argumentiert hingegen in ihrem Antrag, schon heute übernähmen die Kassen bei schwerer Adipositas unter bestimmten Umständen eine Magenbypass-Operation oder eine Magenverkleinerung. „Das passt nicht zusammen“, so Pilsinger. Konkret heißt es in dem Antrag, die Bundesregierung werde aufgefordert, „den gesetzlichen Rahmen dahingehend zu prüfen, dass notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche medikamentöse Behandlungen in der Adipositas-Therapie ermöglicht werden und in der Folge den G-BA zu bitten, das Nähere festzulegen“.
Laut Pilsinger sollte der Gemeinsame Bundesausschuss dann ähnlich wie bei Magen-OPs entscheiden, ab welchem Body-Mass-Index (BMI) und bei welchen Begleiterkrankungen die Kosten für die Abnehmspritze übernommen werden. „Das ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers“, betonte der CSU-Politiker.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
Im Gegensatz zu einer „Magenverkleinerung“ ist diese s.g. „Abnehmspritze“, dessen Produktion ja nicht einmal für die eigentliche Zielgruppe der DiabetikerInnen ausreicht, dann ein Leben lang zu nehmen. Ich hoffe, dass dieses Medikament bald nicht mehr lukrativ unterm Ladentisch verkauft wird, sondern den DiabetikerInnen wieder zur Verfügung steht.