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Verfassungsrechtler kritisieren neues NRW-Hochschulsicherheitsrecht

Uni Bonn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

45 Verfassungsrechtsprofessoren aus NRW haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Pläne von Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) kritisiert.

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In dem Papier, über das die „Rheinische Post“ in ihrer Freitagausgabe berichtet, warnen die Juristen, durch die Einführung eines Hochschulsicherheitsrechts drohe „ein nicht wiedergutzumachender Schaden“ und ein institutionalisiertes Misstrauen.

Die Idee des Referentenentwurfs aus Brandes` Haus: Mithilfe von deutlich mehr Sanktionsmöglichkeiten sollen die Hochschulen zu sicheren Orten für ihre Mitglieder gemacht werden und beispielsweise Machtmissbrauch, Diskriminierung oder gar sexuelle Übergriffe ausgeschlossen werden.

Die Professoren kritisieren jedoch: „Was durch die Regelungen des Referentenentwurfs verursacht wird, ist eine Umwidmung der Hochschulen von Orten des gemeinsamen Wagnisses auf der Suche nach Wahrheit zu Orten des Verdachts und der Disziplinierung – vielleicht, ohne das in dieser Schärfe zu wollen.“

Im Ministerium wies der zuständige Abteilungsleiter Joachim Goebel gegenüber der „Rheinischen Post“ die Vorwürfe zurück: „Bei nachgewiesenem Fehlverhalten von Professorinnen und Professoren gibt es zurzeit als Sanktionsmöglichkeit nur die Rüge, die Gehaltskürzung und die Entfernung aus dem Dienst. Nach dem Entwurf des Hochschulstärkungsgesetzes werden wir auch stärker greifende Gehaltskürzungen und Zurückstufungen einführen.“

Der Bochumer Verfassungsrechtsprofessor Julian Krüper, einer der Mitunterzeichner, warnt jedoch davor, dass weitreichende Sanktionen wie ein Betretungsverbot bis hin zum Entzug der Lehrerlaubnis schon verhängt werden könnten, wenn gegen einen Beschuldigten „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für einen Sicherheitsverstoß vorliegen. Auf Verdachtsebene, so Krüper, werde gleich voll zugelangt. In ihrer Stellungnahme schreiben die 45 Professoren: „Wir sind dem gemeinsamen Ziel verpflichtet, durch offenen Diskurs bessere Argumente zu formulieren, Irrtümer zu entdecken, der Wahrheit näherzukommen. Das gelingt nur im wechselseitigen Vertrauen, und dabei können auch Grenzüberschreitungen vorkommen.“ Für solche Fälle hätten die Hochschulen seit langem Instrumente der Klärung etabliert.

„Der Gesetzesentwurf ist natürlich mit allen anderen Häusern geeint“, sagte Abteilungsleiter Goebel. „Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Entwurf vom Kabinett verabschiedet wurde. Zudem werden unsere Positionen von zwei juristischen Gutachten gestützt. Aber die Anhörung läuft noch. Selbstverständlich sind wir für Hinweise dankbar, wo wir noch präziser formulieren können.“

dts Nachrichtenagentur

Foto: Uni Bonn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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