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ARGE wehrt sich gegen sofortige Vollziehung

Carsten Heine, Kerstin Meyer, Dr. Martin Dieckmann und Hendrik Rösing sehen dem Rechtsstreit gelassen entgegen

Carsten Heine, Kerstin Meyer, Dr. Martin Dieckmann und Hendrik Rösing (von links) sehen dem Rechtsstreit gelassen entgegen.
Foto: Katrin Zempel-Bley

Oldenburg (zb) Auch wenn aus dem politischen Streit zwischen der Stadt Oldenburg und der Arbeitsgemeinschaft Duales System Oldenburg (ARGE) inzwischen ein Rechtsstreit geworden ist, wird sich für die Bürger vorläufig bei der Papiersammlung nichts ändern. „Wir werden wie bisher das Papier pünktlich abholen“, stellt ARGE-Geschäftsführer Carsten Heine gestern im Rahmen eines Pressegesprächs klar.

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Daran ändere auch die Untersagungsverfügung der Stadt nichts, sagt Heine weiter. Die Untere Abfallbehörde der Stadt Oldenburg hat der ARGE die Papiersammlung zum 1. September untersagt und zudem die sofortige Vollziehung angeordnet. Dagegen wird die ARGE in der nächsten Woche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Sollte das Gericht dem Antrag nicht stattgeben, gibt es noch die zweite Instanz beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

„Wir sind zuversichtlich“, erklärt Dr. Martin Dieckmann aus Hamburg, der die ARGE rechtlich vertritt. „Denn inhaltlich und aus juristischer Sicht ist die sofortige Vollziehung nicht gerechtfertigt“, sagt er. Schließlich habe die Stadt öffentlich verkündet, den sogenannten Break Even-Point bereits erreicht zu haben. Mit anderen Worten, sie schreibt eine schwarze Null.

„Bis der Sofortvollzug aufgehoben und dann in der Hauptsache entschieden ist, wird es Jahre dauern“, erklärt der Fachanwalt und verweist auf seine Erfahrung. „Das Verfahren könnte auch noch in eine zweite Instanz gehen und anschließend zum Bundesverwaltungsgericht. Solange wird die ARGE unverändert Papier einsammeln“, versichert Dieckmann, dem bislang keine Rechtsprechung zu Ungunsten privaten Sammler bekannt ist.

Vielmehr steht für den Anwalt fest, „dass die Stadt den letzten Strohhalm sucht.“ Denn die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Sammlung muss gefährdet sein, um ein Verbot aussprechen zu können, so steht es im Gesetz. Doch davon kann in Oldenburg nicht die Rede sein. Auch der Hinweis, die Stadt würde noch bis Mitte des Monats die städtische Tonne kostenlos gegen die ARGE-Tonne tauschen, ist in Dieckmanns Wahrnehmung ein letzter Versuch, völlig ungerechtfertigt auf die Bürger Druck auszuüben, die auf die ARGE-Tonne vertrauen. Solche Methoden findet der Anwalt bedenklich und sprächen nicht für die Souveränität einer Kommune.

Die ARGE tauscht die Tonnen auf Wunsch hingegen wie gehabt. „Wer unsere Tonne benutzen möchte, kann sich bei uns melden und sie entweder selbst abholen oder sie wird zu einen verabredeten Termin kostenlos vor die Tür gestellt“, sagt Heine abschließend.

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