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Bahnausbau: Details zum Gerichtsbeschluss

In Sachen Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven teilt das Bundesverwaltungsgericht jetzt Details mit.

Foto: Manfred Richter

Oldenburg / Leipzig (am/pm) In einer Pressemitteilung in Sachen Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven teilt das Bundesverwaltungsgericht jetzt Details zum Beschluss mit. Die Bahnumfahrung, ein Hauptanliegen der Kläger, findet mit keinem Wort Erwähnung.

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Im September hatte der Oldenburger Stadtrat fast einstimmig den Beschluss gefasst, eine Klage gegen den im Juli ergangenen Planfeststellungsbeschluss der Bahn einzureichen. Gleichzeitig sollte eine aufschiebende Wirkung der Klage erreicht werden, damit die Vorarbeiten entlang der Strecke bis zur endgültigen Entscheidung ruhen. Der Plan sieht vor, die vorhandene zweigleisige Eisenbahnstrecke zu elektrifizieren und mit Lärmschutzwänden zu versehen.

Geklagt hatten die Stadt Oldenburg, die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, mehrere Anwohner und ein kommunales Rechenzentrum. Im Eilverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Einlassungen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Eisenbahnstrecke abgelehnt.

Der Beschluss hat nun festgestellt, dass für das Vorhaben, das insbesondere der verbesserten Schienenanbindung des JadeWeserPort in Wilhelmshaven diene, ein vordringlicher Bedarf bestünde. Klagen gegen ein solches Vorhaben hätten keine aufschiebende Wirkung.

Maßgeblich für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war zum einen, dass die geltend gemachten Einwände – insbesondere zum Lärmschutz – gegebenenfalls durch eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um Schutzauflagen bewältigt werden können. Das könne in einem Klageverfahren geprüft werden, ohne dass Rechtsverluste drohen. Außerdem sei bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Interessen von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen erhebliches Gewicht beimisst. Das Interesse an der sofortigen Umsetzung des Vorhabens würde überwiegen. Mit der Fortsetzung der Arbeiten werden keine irreparablen bzw. nicht rückgängig zu machenden Folgen eintreten. Sollten sich der Gesetzgeber bei der endgültigen Entscheidung gegen die Maßnahme aussprechen, könnten die Folgen durch Rückbau und Wiederbepflanzung der gerodeten Bäume beseitigt oder rückgängig gemacht werden.

Bahnumfahrung

Die Stadt Oldenburg hatte im Rahmen des Erörterungsverfahrens zum Ausbau bereits 2014 und 2017 Einwendungen erhoben. Grund dafür war in erster Linie die Forderung, dass Planfeststellungsverfahren zu beenden und stattdessen eine Bahnumfahrung östlich des Stadtgebietes zu realisieren. In der Pressemitteilung des Gerichts zum Beschluss über den Eilantrag, der aufgrund der fortschreitenden Vorarbeiten der Bahn gestellt wurde, wird die Bahnumfahrung, das Hauptanliegen der Beschwerdeführer, mit keinem Wort erwähnt.

Ab dem 6. Januar sollen die Rodungsarbeiten entlang der Strecke fortgeführt werden. Der eigentliche Text des Beschlusses ist aktuell noch nicht verfügbar.

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