Oldenburg (zb) – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) warnt die Städte und Gemeinden am markanten Negativbeispiel Oldenburg eindringlich davor, dem bundesweiten Trend zur Kommunalisierung privat erledigter Dienstleistungen blindlings zu folgen. Bürger und Gebührenzahler hätten bei dem gescheiterten Einstieg der Stadt in die Altpapiersammlung finanziell das Nachsehen.
Konkret geht es um 420.000 Euro, die dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) der Stadt Oldenburg in 2014 fehlen, um mit ihrer Altpapiersammlung eine schwarze Null schreiben zu können. Angesichts der Tatsache, dass die Bürger sich inzwischen entschieden haben, wem sie ihr Altpapier geben möchten, stehen die Chancen schlecht für die Stadt, an diesem Ergebnis noch grundlegend etwas zu revidieren. Dabei hatte der Leiter des AWB, Arno Traut, den Bürgern vollmundig die Tonnenwende angekündigt, die ordentlich Geld in die Kasse spülen sollte. Unterstützt wurde er dabei von SPD, Grünen und Linken.
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„Bewährte Strukturen in privater Trägerschaft sind ohne Not und vorrangig aus ideologischen Gründen durch große Teile der Oldenburger Ratspolitik beschädigt worden“, stellt Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des BdSt Niedersachsen-Bremen, fest. „In Verkennung der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken hat die Stadt ein Fiasko für die Gebührenzahler zu verantworten.“
Abholung und Verwertung des Oldenburger Altpapiers lagen bis Ende Dezember letzten Jahres in den alleinigen Händen der Arbeitsgemeinschaft duales System Oldenburg (ARGE), einem Zusammenschluss aus vier mittelständischen Unternehmen. Sie allein trugen das Risiko unabhängig davon, ob der Papierpreis kostendeckend war oder nicht. Die Stadt wiederum profitierte seit 2010 von einer Gewinnbeteiligung. Dennoch investierte der AWB in zwei Seitenlader und 42.000 Papiertonnen rund 1,7 Millionen Euro und erhoffte sich davon einen jährlichen Überschuss von 254.000 Euro.
„Die städtischen Verantwortlichen haben äußerst unklug und leichtfertig gehandelt“, meint Zentgraf. Viele private Haushalte hätten verständlicherweise keinen Grund gesehen, die Tonne zu wechseln und der ARGE damit das Vertrauen zu entziehen. Zudem habe die Stadt trotz strittiger Rechtslage darauf vertraut, die gewerbliche Konkurrenzsammlung einfach untersagen zu können.
Inzwischen hat sie als untere Abfallbehörde eine Untersagungsverfügung erlassen, wogegen die ARGE Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil können nach Angaben des BdSt Jahre vergehen. „Der Einstieg ins Altpapiergeschäft war ein ebenso unnötiger wie riskanter Schritt und hat sich schon im ersten Jahr als teurer Fehler erwiesen. Die Stadt muss aus der Altpapiersammlung wieder aussteigen, um weiteren Schaden für die Gebührenzahler abzuwenden. Ein Ende mit Schrecken ist hier besser als ein Schrecken ohne Ende“, erklärt Zentgraf.
Auch ordnungspolitisch sei der Versuch, die gewerblichen Sammler aus dem Markt heraus zu drängen, höchst fragwürdig, meint Zentgraf. „Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen muss auf jene Aufgaben der Daseinsvorsorge beschränkt bleiben, die von privaten Unternehmen nur wesentlich schlechter, unwirtschaftlicher oder gar nicht erbracht werden können“, fordert Zentgraf. Dies sei bei der Altpapierentsorgung in Oldenburg eindeutig nicht der Fall.