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Cäcilienbrücke: Behelfsbrücke bleibt Gehweg

Die Umlaufsperren der Behelfsbrücke über den Küstenkanal werden geändert.

Die Umlaufsperren der Behelfsbrücke über den Küstenkanal werden geändert.
Foto: Christian Kruse

Oldenburg (am/pm) Andauernde Kritik gibt es an der Behelfsbrücke über den Küstenkanal und ihrer Nutzbarkeit. Jetzt haben die Stadt Oldenburg und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee nachgebessert. Die Umlaufsperren der Brücke werden auseinandergezogen – aber keineswegs, damit noch mehr Radfahrende ohne abzusteigen über die Brücke sausen.

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„Die auf den Rampen der Behelfsbrücke installierten Umlaufsperren führen nach den Beobachtungen der letzten Wochen zu Pulkbildungen, was die Benutzbarkeit der Rampen unnötig erschwert“, so die Stadtverwaltung. Auch die Einhaltung des Infektionsschutzes werde durch die Staus erschwert. Daher werden diese Umlaufsperren von der Stadt, in Absprache mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, weiter auseinander gezogen, um den Begegnungsverkehr erleichtert.

Ein Ärgernis seit der Eröffnung ist das Thema Radverkehr. Die Behelfsbrücke ist als Gehweg ausgewiesen, Radfahrende müssen deshalb über die Brücke schieben. Das sorge zwar verständlicherweise bei den Radfahrerinnen und Radfahrern für Unmut, so die Stadt, doch die Rechtslage sei eindeutig: Die Rampen der Behelfsbrücke sind nur drei Meter breit. Damit werden die geforderten Mindestbreiten auf den Rampen für einen gemeinsamen Geh- und Radweg nicht erreicht. Zudem ist nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ein Gefälle von mehr als drei Prozent ein Ausschlusskriterium für die gemeinsame Nutzung eines Geh- und Radweges. Die Rampen haben ein Gefälle von sechs Prozent, so dass auch aufgrund dieses Kriteriums ein gemeinsamer Geh- und Radweg nicht zulässig wäre. Breitere Rampen sind aufgrund der vorhandenen Bäume und der sonstigen beengten Örtlichkeiten nicht machbar.

„Bei der Freigabe von Gehwegen für Radfahrende ist nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO zu prüfen, ob die Belange des Fußverkehrs dies zulassen und der Gehweg den Verkehrsbedürfnissen des Radverkehrs genügt“, erklärt die Stadt. Bei einem erheblichen Radverkehr, wie er auf der Behelfsbrücke vorhanden ist, wären die zu Fuß Gehenden auf den Rampen nicht sicher. Zusammen mit der nicht ausreichenden Breite von 1,50 Meter in jede Richtung sind die Voraussetzungen damit nicht erfüllt. Gehwege müssen ihre primäre Schutzfunktion für zu Fuß Gehende behalten. Die Stadt appelliert an die Radfahrenden, Rücksicht zu nehmen und das Radfahrverbot zu akzeptieren.

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