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Danuta Lysien: Staatsanwaltschaft klagt wegen Mordes an

Im Falle der vermissten Danuta Lysien hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage wegen Mordes erhoben.

Im Falle der vermissten Danuta Lysien hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage wegen Mordes erhoben.
Foto: Markus Daams / flickr; Lizenz: CC BY 2.0

Oldenburg (am/pm) Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat im Vermisstenfall Danuta Lysien gegen einen 57-jährigen polnischen Staatsangehörigen Anklage wegen des Verdachts des Mordes, des Diebstahls und des Computerbetruges in sechs Fällen beim Landgericht in Oldenburg erhoben.

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Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die 55-Jährige getötet zu haben, um sich ihr Vermögen anzueignen. Die Staatsanwaltschaft geht dabei davon aus, dass der Angeschuldigte den Mord an der polnischen Staatsangehörige, die in Oldenburg-Bümmerstede gewohnt hat, mit einem noch nicht identifizierten Mittäter geplant und durchgeführt hat. Bisher ist weder die Art und Weise noch der Ort bekannt, an dem der Leichnam beseitigt wurde. Im Anschluss an die Tat dürfte er ihren Pkw Mercedes in Bremen auf einem Parkplatz abgestellt haben, so die Staatsanwaltschaft, um auf diese Weise den Eindruck zu vermitteln, dass das Tatopfer sich ins Ausland abgesetzt habe. Anschließend, so der Vorwurf, habe er den Goldschmuck, Bargeld und die EC-Karte der Frau entwendet. Die gestohlene EC-Karte habe der Angeschuldigte für sechs Bargeldabhebungen an unterschiedlichen Geldautomaten in Deutschland und Polen genutzt, um so an 19.534,02 Euro zu gelangen.

Der Angeschuldigte räumt lediglich die Bargeldabhebungen an den Geldautomaten ein. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen haben sich jedoch eine Reihe von Indizien ergeben, welche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Täterschaft des Angeschuldigten wegen Mordes begründen. Der Angeschuldigte wurde bereits in Polen wegen Mordes verurteilt und hat dort eine langjährige Haftstrafe verbüßt. Das Landgericht in Oldenburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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