Oldenburg (zb) Lediglich durch einen Hinweis aus der Bevölkerung ist bekannt geworden, dass ein 17-jähriger Iraker einen neunjährigen syrischen Jungen bereits am 14. Mai in einer Oldenburger Flüchtlingsunterkunft, einer ehemaligen Berufsschule im Stadtteil Donnerschwee, schwer sexuell missbraucht haben soll. Ein weiterer aus dem Irak stammender Flüchtling im Alter von 34 Jahren stand laut Torben Tölle, Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg, zunächst im Verdacht, sich an dieser Tat beteiligt zu haben, indem er die Tatbegehung durch „Schmiere stehen“ absicherte.
Anzeige
Gegen beide Männer wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg am 15. Mai Haftbefehl erlassen. Der schwer verletzte Junge ist von der Polizei in ein Krankenhaus gebracht worden. Die Familie des betroffenen Kindes wurde umgehend nach der Tat in eine andere Unterkunft verlegt.
Der Tatverdacht gegen den 34-jährigen Tatverdächtigen ließ sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen nicht in vollem Umfang erhärten, sodass er nunmehr lediglich noch im Verdacht steht, sich durch unterlassene Hilfeleistung strafbar gemacht zu haben. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde daher zwischenzeitlich aufgehoben, berichtet der Sprecher weiter.
Warum die Polizei den Fall nicht sofort öffentlich gemacht hat, begründete der Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme mit dem Schutz des minderjährigen Opfers, der im Vordergrund steht unabhängig davon, welcher Nationalität jemand ist. „Die Öffentlichkeit wird auch nicht proaktiv informiert, wenn es sich um den Missbrauch von Minderjährigen in deutschen Familien handelt“, stellte er auf Nachfrage klar. „Es gibt einen entsprechenden Erlass, und zwar schon vor der Flüchtlingskrise, der genau dieses Verhalten klar regelt“, sagte er weiter. Wichtiger als die Öffentlichkeit zu informieren sei der Schutz der traumatisierten Kinder. Die hätten ohnehin noch einen sehr schweren Weg vor sich.
Um das schwebende Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden, können weitere Details zum jetzigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht werden, erklärte Torben Tölle. Wie stets in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern habe man bislang davon abgesehen, sich unaufgefordert zu diesem Fall zu erklären, und zwar unabhängig von Nationalität oder Herkunft der Tatbeteiligten. „Auch die Ermittlungsbehörden trifft eine Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber etwaigen Opfern schwerer Sexualstraftaten, die durch die mediale Aufbereitung ihres Schicksals Gefahr laufen, erneut traumatisiert und stigmatisiert zu werden. An dieser Linie beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Oldenburg festzuhalten“, erklärte Torben Tölle.