Oldenburg

Oldenburger Väter sind Vorreiter

37 Prozent der Oldenburger Väter nehmen Elternzeit.

37 Prozent der Oldenburgischen Väter nehmen Elternzeit.
Foto: Metropolico.org / flickr.com, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Anzeige

Oldenburg (am/pm) – Im Jahr 2013 wurden in Oldenburg 1454 Kinder geboren. Davon wurden 538 von ihren Vätern betreut. Mit 37 Prozent und damit mehr als einem Drittel der Väter, die Elternzeit genommen haben, führen die Oldenburger die Auswertung in Niedersachsen an. Im Durchschnitt beziehen 29 Prozent der Väter Elterngeld, das teilt die IKK Classic mit. Grundlage für die Berechnungen ist eine aktuelle Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Väterbeteiligung lag im Bundesdurchschnitt bei 32 Prozent, die Mütterbeteiligung bei 96 Prozent.

Niedersachsen

Nur die Stadt Braunschweig (38 Prozent) und der Kreis Lüneburg (37 Prozent) haben im Land ähnliche hohe Werte erreicht. Auch die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei den Oldenburger Vätern mit 3,7 Monaten höher als der Landesdurchschnitt (3,2 Monate).

Deutschland

Im bayerischen Landkreis Main-Spessart lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2013 geboren wurde, bei 53,9 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, löste der Landkreis damit die thüringische Stadt Jena von der Spitzenposition ab. Hier war die Väterbeteiligung mit 53,7 Prozent am zweithöchsten. Die geringste Beteiligung von Vätern gab es in der nordrhein-westfälischen Stadt Gelsenkirchen (12,8 Prozent) sowie in Bremerhaven (13,6 Prozent).

In 302 der bundesweit insgesamt 402 kreisfreien Städte und Landkreise betrug die Väterbeteiligung mindestens 25 Prozent. Dabei zeigte sich eine klare regionale Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands, und zwar in Bayern, Sachsen und Thüringen. Aber auch in fast allen Kreisen Brandenburgs nahm mehr als jeder vierte Vater Elterngeld in Anspruch.

Beantragung des Elterngeldes

Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle eingegangen ist.

Krankenversicherungsschutz während Elterngeldbezugs

„In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Väter, die in der GKV pflichtversichert sind, sind während der Elternfrei beitragsfrei versichert. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche anderen Einnahmen“, erläutert Thomas Wiechert von der IKK classic. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte von ihrer Krankenkasse beraten lassen, das gilt insbesondere für freiwillige Mitglieder, da dort der Einzelfall zu prüfen ist.

Neue ElterngeldPlus-Regelungen

Für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten, lohnt sich ElterngeldPlus. Mit den Regelungen können Mütter und Väter länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten. Sie erhalten ElterngeldPlus in maximal halber Höhe des Elterngeldes, das dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde, dafür aber doppelt so lange. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern haben damit auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem einen Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Interessierte unter www.familien-wegweiser.de.

Vorheriger Artikel

Kurzreisen und Wohnmobile liegen im Trend

Nächster Artikel

„Kardio“: Weitere Fälle nachgewiesen

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.