Kommt die Mietpreisbremse auch für Oldenburg?
Foto: Falk Wiechert
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Oldenburg / Berlin (am) – Das Bundeskabinett beschloss am gestrigen Mittwoch, 1. Oktober, die sogenannte Mietpreisbremse. Die Regierungsparteien hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt. Ziel ist es, für bezahlbare Mieten zu sorgen. Zudem sollen die Maklerleistungen neu geregelt werden: Wer bestellt, soll bezahlen. Das Gesetz soll im Januar verabschiedet werden, damit es dann zeitnah in Kraft treten kann.
Die Regelung besagt, dass bei einer Neuvermietung Wohnungen nicht mehr als zehn Prozent teuerer werden dürfen als vergleichbare Wohnungen in derselben Lage und Größe. Das soll allerdings nur für „angespannte Wohnungsmärkte“ gelten. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen werden von der Mietpreisbremse ausgenommen.
In zahlreichen Städten wie in Oldenburg stellt sich nun die Frage, ob die Lage als angespannt eingestuft wird. Nach dem neuen Gesetzentwurf liegt ein angespannter Wohnungsmarkt vor, wenn die Mieten und die durchschnittliche Mietbelastung den bundesweiten Durchschnitt deutliche übersteigt. Die Einstufung kann auch dann erfolgen, wenn die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubauten der erforderliche Wohnraum geschaffen wird bzw. ein geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. Auf dieser Grundlage werden die Bundesländer die Entscheidungen treffen, die Regelung gilt dann jeweils für maximal fünf Jahre.
Den aktuellen Meldungen, dass Oldenburg von der Mietpreisbremse wegen eines fehlenden qualifizierten Mietspiegels ausgeschlossen würde, widersprechen der SPD-Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde und der SPD-Landtagsabgeordnete Ulf Prange: „Zunächst ist ein qualifizierter Mietspiegel nicht gesetzliche Voraussetzung“. Momentan gebe es auch gute Gründe, keinen neuen zu erstellen, denn die aktuelle Regelung würde dazu führen, dass die Preise steigen.
Auf Nachfrage im Sozialministerium und bei den Fachpolitikern der Landtagsfraktion wurde den beiden Politikern ausdrücklich zugesichert, dass keine Vorentscheidung zu Ungunsten von Oldenburg gefallen sei. Vielmehr warte man dort noch die genaue Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlage ab, das Ministerium konnte noch keine Prüfung durchführen. „Unter Anbetracht der Regelbeispiele sind wir aber sehr optimistisch, dass man in Oldenburg einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen wird. So hatte Oldenburg nach dem Leerstands-Index von empirica im Jahr 2011 den acht-kleinsten Wohnungsleerstand bundesweit“, erklären Rohde und Prange.
Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel, der die ortsüblichen Mietpreise aktuell abbildet, wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt bzw. Gemeinde und/oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt. Er muss alle zwei Jahre aktualisiert werden. Für die Berechnung eines Mietspiegels werden nach derzeitiger Rechtslage die Vertragsabschlüsse der letzten vier Jahre zugrunde gelegt. Ältere Bestandsmieten werden hierbei außer acht gelassen. Dies führt zu einer Diskrepanz zwischen dem Durchschnitt der realen Bestandsmieten und den indexierten Mieten. Die Koalition will diese Regelung in einer zweiten Mietrechtsnovelle 2015 reformieren.
Zurzeit führt die Stadt Oldenburg keinen qualifizierten Mietspiegel. Einen einfachen (also nicht qualifizierten) Mietspiegel bietet die Wohnungsbörse.