Oldenburg (pm) Die drei in Planung befindlichen Kunstrasenplätze im Oldenburger Stadtgebiet werden eine andere Verfüllung erhalten als ursprünglich vorgesehen. Hintergrund ist ein Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), wonach Kunststoffgranulate in verfüllten Kunstrasenplätzen ab September 2022 nicht mehr zulässig sein sollen. Stattdessen wird eine Verfüllung mit Sand oder Kork empfohlen.
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„Obwohl diese Empfehlung noch keinen rechtlich bindenden Charakter hat und das Verbot der Verfüllung mit Kunststoffgranulat erst noch von der Europäischen Union beschlossen werden muss, nimmt die Stadt diesen Vorstoß der ECHA sehr ernst und prüft Alternativen“, sagt Christiane Cordes, Leiterin des Amtes für Kultur und Sport. Für den Standort Kennedystraße hat sich die Stadt Oldenburg für eine Verfüllung des Kunstrasenplatzes mit Sand entschieden. Für die geplanten Plätze an der Alexanderstraße und Brandenburger Straße soll die weitere Entwicklung abgewartet und zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, welche Materialien Verwendung finden sollen.
Hintergrund
Der Rat der Stadt Oldenburg hat im Dezember 2018 den Bau von insgesamt fünf Kunstrasenplätzen beschlossen. Die Festlegung der ersten drei Standorte sowie die Reihenfolge der einzelnen Baumaßnahmen wurden in der Sitzung des Sportausschusses am 13. Februar 2019 beschlossen. Zuerst soll ein neuer Kunstrasenplatz an der Kennedystraße entstehen, es folgen Plätze an der Alexanderstraße und der Brandenburger Straße.
Studie
Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts Osnabrück sind Kunstrasenplätze eine der Hauptquellen für Mikroplastik. Die Fußballfelder würden insgesamt etwa 11.000 Tonnen an Mikroplastik produzieren, die in der Umwelt und über das Grundwasser in die Nahrungskette gelangen könnten.