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Nur zwei Osterfeuer für alle

Es gibt in diesem Jahr mehr private als öffentliche Osterfeuer.

Es gibt in diesem Jahr mehr private als öffentliche Osterfeuer.
Foto: biletskiy

Oldenburg (pm) Osterfeuer, beziehungsweise Brauchtumsfeuer, sind wie in vielen anderen Städten und Gemeinden auch in der Stadt Oldenburg langjährige Tradition – und auch 2023 wieder beim Bürger- und Ordnungsamt beantragt worden. Insgesamt genehmigte die Stadtverwaltung im Stadtgebiet sechs private (davon zwei mit Dauergenehmigung) und drei öffentliche Osterfeuer, von denen jedoch nur zwei mit Adressen genannt werden möchten. Interessierte sind herzlich zu den öffentlichen Osterfeuern im Wolfsbrücker Weg oder im Bittersweg am Ostersamstag, 8. April, eingeladen.

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Welche Gebote und Verbote rund um Osterfeuer gelten?

Grundsätzlich ist das Verbrennen von Gartenabfällen in Niedersachsen seit 2015 verboten. Unabhängig davon können Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer zugelassen werden. Nichtsdestotrotz sind mit Osterfeuern mögliche Nachteile oder Gefahren für Menschen, Tiere und Umweltgüter, wie Grundwasser, Natur und Landschaft, Wasser und Luft verbunden, denen in jedem Einzelfall konsequent vorgebeugt werden muss. Beim Abbrennen des Osterfeuers sind Gebote und Verbote zu beachten.

Wie werden Osterfeuer genehmigt?

Die Antragstellung ist bis vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung online unter serviceportal.oldenburg.de möglich. Anträge wurden in Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz geprüft und entsprechend beschieden. Die Genehmigungen wurden mit Auflagen erteilt. Ein Antrag musste abgelehnt werden, da das beantragte Osterfeuer auf Moorboden stattfinden sollte.

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