Oldenburg (pm/ki) Die Stadt Oldenburg setzt sich verstärkt für den Lärmschutz ein. In der Stadtratssitzung wurde am 30. September die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen, der erstmals 2015 verabschiedet wurde. Ziel des Plans ist es, die Lärmbelastung in der Stadt zu verringern, wobei der Schwerpunkt auf der Reduzierung des Straßenverkehrslärms liegt. Als eine der Hauptlärmquellen soll dieser durch Tempo-30-Zonen auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen gesenkt werden.
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Was bewirkt der Lärmaktionsplan?
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Städte wie Oldenburg verpflichtet, regelmäßig Lärmaktionspläne zu erstellen. Auf Basis dieser Pläne können Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt werden. Zwar entfaltet der Plan keine unmittelbare Rechtswirkung, er dient jedoch als Grundlage für städtische Planungen. Die erste Lärmkartierung in Oldenburg fand 2012 statt und führte zur Erstellung des Lärmaktionsplans von 2015. Die nun verabschiedete Fortschreibung baut auf neuen Daten und der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Jahren 2023 und 2024 auf.
Diese Straßen sind betroffen
Der Lärmaktionsplan zeigt, dass eine Temporeduzierung auf 30 km/h in Bereichen mit besonders hoher Lärmbelastung eine wirksame Maßnahme darstellt. Die folgenden Straßenabschnitte sollen entsprechend angepasst werden:
- Nadorster Straße: zwischen Gertrudenfriedhof und Hochheider Weg
- Hauptstraße: zwischen Marktplatz Eversten und Edewechter Landstraße/Eichenstraße
- Hundsmühler Straße: zwischen Hauptstraße und Hausbäker Weg
- Cloppenburger Straße: zwischen der BAB-Anschlussstelle OL-Kreyenbrück und Bremer Straße
- Bremer Straße: gesamter Verlauf
- Ofener Straße: zwischen Zeughausstraße und Prinzessinweg
- Alexanderstraße: zwischen Gertrudenfriedhof und Melkbrink/Lambertistraße
- Donnerschweer Straße: zwischen Karlstraße und Ammergaustraße
- Damm: auf ganzer Länge (nach Fertigstellung der Cäcilienbrücke)
Die Einführung der Tempo-30-Zonen ist zum Fahrplanwechsel der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) Ende 2025 geplant. Eine Erweiterung der Regelung auf weitere Abschnitte könnte ab Ende 2027 folgen, sofern sich die Maßnahme bewährt. Eine Evaluierung nach einem Jahr soll die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen.
Schutz für „Ruhige Gebiete“
Erstmals sieht der Lärmaktionsplan auch Schutzmaßnahmen für sogenannte „Ruhige Gebiete“ vor. Diese Bereiche sollen planungsrechtlich festgesetzt und besonders vor Lärmbelastung geschützt werden. Die Friedhöfe der Stadt Oldenburg werden unabhängig von der aktuellen Lärmbelastung diesen Schutzstatus erhalten.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Lärmaktionsplan gibt es unter: www.oldenburg.de/laermaktionsplanung.