Oldenburg

OLG: E-Akte und psychosoziale Prozessbegleitung

Die Anzahl der eingegangenen Verfahren im Bezirk des Oberlandesgerichtes ist leicht rückläufig.

Die Anzahl der eingegangenen Verfahren im Bezirk des OLG ist leicht rückläufig.
Foto: Katrin Zempel-Bley

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Oldenburg (zb) – Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) blickt beruhigt in die Zukunft der Justiz. Das liegt an einer Bevölkerungsprognose bis 2030, wonach der Nordwesten nicht ausstirbt. Das berichtete Dr. Michael Kodde, Vizepräsident des OLG, der eine Bilanz für 2015 zog.

Während Südniedersachsen mit Bevölkerungsrückgängen bis zu 20 Prozent zu kämpfen hat, sieht es bei den 23 Amtsgerichten, die zum OLG-Bezirk Oldenburg gehören, eher günstig aus. Dazu zählen vor allem die Amtsgerichte Vechta, Cloppenburg, Wildeshausen, Oldenburg und Westerstede. In Nordenham (minus acht Prozent), Brake (minus sieben Prozent) und Delmenhorst (minus 0,3 Prozent) nimmt die Bevölkerung hingegen ab.

Insgesamt ist die Anzahl der eingegangenen Verfahren im Bezirk des OLG mit seinen drei Landgerichten in Aurich, Oldenburg und Osnabrück leicht rückläufig. So wurden im vergangenen Jahr 36.383 Zivilsachen (2014: 37.419), 29.172 Strafsachen (2014: 29.517) und 19.520 Familiensachen (2014: 19.093) registriert. Beim OLG gingen insgesamt 2384 Verfahren ein, knapp drei Prozent weniger als im Vorjahr.

Auffällig ist die vergleichsweise kurze Verfahrensdauer beim OLG. Sie beträgt bei Zivilsachen durchschnittlich 5,8 Monate, in Familiensachen 2,9 Monate und in Strafsachen einen Monat. „Damit gehören wir zu den schnellsten OLG bundesweit“, berichtet Kodde.

Insgesamt 32 Mitarbeiter aus dem OLG-Geschäftsbezirk haben sich bereit erklärt, die Flüchtlingshilfe zu unterstützen. Das Justizministerium hatte dazu aufgerufen. „Trotz einer hohen Arbeitsbelastung bin ich der Ansicht, dass das eine nationale Aufgabe ist und wir helfen müssen“, sagt Kodde. „Umso begeisterter war ich angesichts der Resonanz. Das war eine sehr positive Rückmeldung. Der vorübergehende Einsatz in den Landesaufnahmebehörden Bramsche, Oldenburg, Osnabrück, Schwanewede und Wittmund ist Ende des Monats beendet, weil der Flüchtlingsstrom derzeit nachlässt.“

Am 1. Januar 2018 soll der Rechtsverkehr in Niedersachsen möglichst elektronisch funktionieren. Das Landgericht Oldenburg ist Testgericht und somit Vorreiter. Schrittweise soll in den kommenden Jahren die elektronische Akte überall Einzug halten. Ab 2020 gilt die Umstellung bundesweit als verbindlich. Angesichts der Tatsache, dass Akten bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden müssen, wird die Neuerung die Gerichtskeller deutlich entlasten.

Eine Neuheit gibt es bei der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, deren Geschäfte der laufenden Verwaltung das OLG führt. Neuerdings gibt es dort eine Online-Beratung, so dass sich Opfer von Straftaten anonym und kostenlos über das Internet an die Opferhelfer wenden können. „Die Hemmschwelle, sich einem fremden Menschen gegenüber zu öffnen, kann hierdurch erheblich gesenkt werden“, ist Kodde überzeugt. Unabhängig davon gibt es weiterhin elf Opferhilfebüros, zu denen die Betroffenen Kontakt aufnehmen können.

Ausgebaut wurde zudem das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung. Etliche Mitarbeiter haben sich für diese Aufgabe qualifiziert. Sie stehen besonders belasteten Opfern schwerer Straftaten, insbesondere im Rahmen ihrer Rolle als Opferzeuge im Strafprozess gegen den Täter, helfend zur Seite. Ab 2017 gibt es darauf einen Rechtsanspruch.

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