Oldenburg (zb) Nun dürfte das Schicksal der Oldenburger Cäcilienbrücke besiegelt sein. Denn es wird kein neuer Gutachter eingesetzt, um die beiden Varianten Neubau oder Sanierung und Modernisierung erneut zu kalkulieren. Das geht aus einem Brief von Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, an die vier Oldenburger Bundestagsabgeordneten hervor. Die hatten sich dafür stark gemacht, erneut prüfen zu lassen, ob die alte Brücke über den Küstenkanal nicht doch erhalten bleiben kann.
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Ferlemann weist darauf hin, „dass im Vergleich zum untersuchten Teilerhalt eine Rekonstruktion wesentliche Vorteile bietet. Sie ist ohne Einschränkungen technisch machbar und gewährleistet langfristig die Funktions- und Betriebssicherheit. Die Ausführungs- und Kostenrisiken können als gering eingestuft werden. Zudem ist diese Variante im Bau kostengünstiger und im Betrieb wirtschaftlicher als die Variante des Teilerhalts“, schreibt er.
Einen Teilerhalt könne das Ministerium auch aus finanziellen Gesichtspunkten nicht unterstützen, stellt Ferlemann klar, weil der Teilerhalt rund vier Millionen Euro teurer wäre als ein Neubau. „Mehrausgaben von rund vier Millionen Euro für eine technisch nicht bessere und in verschiedenen Gewerken hinsichtlich des Baus wahrscheinlich sogar risikobehaftete Variante auch im Hinblick auf das Kulturgut Cäcilienbrücke sei nicht zu begründen“, stellt er klar.
2009 hat das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen (WSA) mitgeteilt, dass die 1927 erbaute und unter Denkmalschutz stehende Brücke erneuert werden muss. Manch ein Oldenburger war von der Vorstellung entsetzt. Drei bereits im Ruhestand befindliche Ingenieure vertraten die Ansicht, dass ein Teilerhalt durchaus möglich und finanziell vertretbar sei. Doch das konnten Gutachter nicht bestätigen. Somit wird die 41 Meter lange Brücke nun einem neuen Bauwerk weichen müssen.
Die Hubbrücke, die von der WSA betrieben und unterhalten und täglich etwa 30 Mal gehoben wird, weist gravierende Mängel auf. „Erst in der letzten Woche konnte sie aufgrund der Hitze an vier Tagen nicht bewegt werden“, berichtet Rüdiger Oltmanns von der WSA. „Das ist auf Dauer auch der Schifffahrt nicht zuzumuten.“ Insbesondere der Zustand der Antriebstechnik der Brücke und der Mauerwerkstürme sowie Unsicherheiten bei der Tragfähigkeit der Gründung erfordern einen kompletten Neubau der Brücke.
Das Oldenburger Wahrzeichen soll deshalb rekonstruiert werden. Deshalb wird es voraussichtlich Anfang 2017 ein Planfeststellungsverfahren geben, das unter normalen Umständen zwei Jahre dauern wird. 2019 könnte dann mit dem Neubau begonnen werden, der knapp neun Millionen Euro kosten würde. Die Bauzeit schätzt Oltmanns auf ein Jahr. In dieser Zeit würde es für Fußgänger und Radfahrer eine Behelfsbrücke geben. Autofahrer müssten umgeleitet werden.
Für die Brücke, die dem Bund gehört, gilt das Wasserstraßengesetz. Das wiederum steht über dem Denkmalschutz, weshalb die Behörde allein über den Abriss entscheidet. Allerdings sind die Stadt und die obere Denkmalschutzbehörde stets an allen Vorgängen beteiligt worden.