Oldenburg

Qualitätsurteil „sehr gut“: Kontrolle der Badeseen in Oldenburg

Am Bornhorster See können die Badegäste ohne Bedenken ins Wasser.

Am Bornhorster See können die Badegäste ohne Bedenken ins Wasser.
Foto: Christian Kruse

Oldenburg (Merle Bräuer/pm) Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das gilt besonders für die Wasserqualität in niedersächsischen Gewässern. Aber wie ist es eigentlich um die Qualität des Wassers im Kleinen Bornhorster See und im Blankenburger See bestellt? Das überprüft ab sofort wieder das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg: Denn pünktlich zum Start der Badesaison, die von Mitte Mai bis Mitte September offiziell läuft, nehmen die Kolleginnen und Kollegen bei regelmäßigen Ortsbegehungen auch Wasserproben. Diese werden anschließend im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, Außenstelle Aurich, insbesondere auf Bakterien (Escherichia coli und Intestinale Enterokokken) hin untersucht.

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Dazu sagt Dr. Holger Petermann, Leiter des städtischen Gesundheitsamtes: „Die Ergebnisse der Vorsaisonprobe, die wir am 30. April gezogen haben, sind für beide Badeseen insgesamt sehr gut ausgefallen. Und auch die Sichtkontrollen vor Ort sprechen für einen unbedenklichen Start in die Badesaison. Wer in Oldenburg eine Abkühlung sucht, kann also aktuell den Sprung ins kühle Nass guten Gewissens an beiden Badestellen wagen.“

Welche Gewässer in Niedersachsen werden überprüft?

An der niedersächsischen Nordseeküste, an Flüssen und an Binnenseen wird in der Badesaison regelmäßig die Qualität der Badegewässer kontrolliert. In den Vorjahren fand eine Beprobung immer im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September statt. In der Stadt Oldenburg werden der Kleine Bornhorster See und der Blankenburger See überprüft.

Welche Werte werden erfasst?

Die Gewässer werden auf die beiden Bakterienarten Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Diese sind „Indikatorkeime“, die normalerweise bei Menschen und Säugetieren in großer Zahl im Dickdarm vorkommen. Die meisten Erreger werden über die Aufnahme von fäkalienverseuchtem Wasser mit dem Mund durch Verschlucken übertragen. Daher ist es üblich, den Belastungszustand eines Gewässers mit Warmblüterfäkalien über sogenannte „Indikatorkeime“ zu bestimmen, welche selbst aber nicht unbedingt Erkrankungen auslösen.

Escherichia coli sterben normalerweise in der Umwelt mehr oder weniger rasch ab. Festgestellte Belastungen zeigen somit eine relativ frische Verunreinigung mit Warmblüterfäkalien an. Wissenschaftler haben herausgefunden, dass auch Intestinale Enterokokken aussagekräftige Indikatorkeime sind, um das Vorhandensein von Krankheitserregern zu erkennen. Enterokokken kommen vor allem in tierischen Fäkalien in hoher Konzentration vor und können auch länger in der Umwelt überleben. Dadurch kann ihr Nachweis ein Indiz für eine länger zurückliegende Kontamination sein.

Für weitere Angaben zur Wasserqualität wird der pH-Wert bestimmt. Er ist das Maß für den sauren oder basischen Charakter einer Lösung (0-7=sauer, 7=neutral, 7-14=basisch). Der pH-Wert hat jedoch keine unmittelbare gesundheitliche Bedeutung bei Badegewässern.

Zudem wird die Transparenz ermittelt. Diese kann durch natürliche Umstände oder durch Verschmutzungen beeinträchtigt werden. Eine verminderte Transparenz kann Konsequenzen haben, zum Beispiel für die Rettung verunglückter Personen. In vielen Gewässern ist der Wert bereits aus natürlichen Gründen (zum Beispiel Moorwasser) beeinträchtigt.

Was kann nicht gemessen werden?

Blaualgen, sogenannte Cyanobakterien, können sich in Gewässern mit hohem Nährstoffgehalt massenhaft vermehren. Sie bilden Giftstoffe, die bei Menschen Gesundheitsstörungen hervorrufen können. Aus den bakteriologischen Messungen können keine Rückschlüsse auf eventuell vorhandene Belastungen mit Blaualgen abgeleitet werden. Die aktuelle Belastungssituation mit Blaualgen kann infolge von zum Beispiel Winden, Strömungen und Sonneneinstrahlung sehr stark schwanken.

Wie aussagekräftig sind die Ergebnisse?

Die hygienische Güte der Badegewässer unterliegt gewissen Schwankungen und die Messungen stellen Momentaufnahmen dar. Aus der Bewertung des Ergebnisses einer einzelnen Probe beziehungsweise Untersuchung kann daher nicht auf die generelle hygienische Güte der Wasserqualität an einer Badestelle geschlossen werden.

Auf welches Recht beziehen sich die Kontrollen?

Die Europäische Union stellt mit der Richtlinie an die Qualität der Badegewässer hohe Anforderungen. Diese Richtlinie wurde mit der Badegewässerverordnung vom 10. April 2008 in nationales Recht überführt. Sie dient dem Gewässerschutz und der Gesundheit der Badenden.

Mehr Informationen und aktuelle Ergebnisse für den Kleinen Bornhorster See und den Blankenburger See finden sich auf der städtischen Website unter www.oldenburg.de/wasserqualitaet.

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