Oldenburg (pm) Wegen Volksverhetzung und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage vor dem Amtsgericht Oldenburg gegen einen 46-jährigen Mann aus Wardenburg erhoben.
Anzeige
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von Oktober 2015 bis Januar 2016 über Facebook mehrere volksverhetzende Einträge verbreitet zu haben. Dabei soll er Flüchtlinge unter anderem als „Dreckszeug“, „Ratten“, „Viehzeug“ und „Abschaum von Invasoren“ bezeichnet haben. Außerdem soll der Angeschuldigte auf einer Facebook-Seite der NPD einen Eintrag veröffentlich haben in dem er vorschlug, Konzentrationslager „wieder in Betrieb“ zu nehmen, um die aus seiner Sicht bestehende Flüchtlingsproblematik „in den Griff“ zu bekommen. Weil er zudem ein Bild mit Hakenkreuzen veröffentlicht haben soll, wird ihm auch die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.
Das Amtsgericht Oldenburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden. Der Straftatbestand der Volksverhetzung wird mit Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahren bestraft.