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Deutsche Umwelthilfe verklagt Oldenburg

Der Verein Deutsche Umwelthilfe hat Oldenburg wegen zu dreckiger Luft verklagt. Die EU-Grenzwerte werden an der Messstelle Heiligengeistwall überschritten.

Der Verein Deutsche Umwelthilfe hat Oldenburg wegen zu dreckiger Luft verklagt. Die EU-Grenzwerte werden an der Messstelle Heiligengeistwall überschritten.
Foto: Anja Michaeli

Oldenburg (am/pm) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat jetzt auch in Oldenburg eine Klage für „Saubere Luft“ eingereicht. Der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) werde an der Messstelle Heiligengeistwall mit 49 µg/m³ im Jahresmittel erheblich überschritten, so die DUH. Es wird davon ausgegangen, dass die geplanten Maßnahmen des „Green City Plans“ ohne Diesel-Fahrverbote nicht ausreichen werden.

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„Die ‚Saubere Luft‘ in Oldenburg ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen“, teilt die DUH mit. In Oldenburg besteht nach Auffassung der Umwelthilfe ein besonders dringender Handlungsbedarf.

Die Stadt hingegen geht davon aus, dass der „Green City Plan“ ausreichend Wirkung zeigt und Fahrverbote nicht notwendig werden. Unter anderem soll die Busflotte modernisiert werden, was schon eingeleitet wurde. Außerdem werde der kommunale Fuhrpark umgestellt. „Es wurden bereits große Anstrengungen unternommen“, so ein Stadtsprecher. Da regelmäßig die Messdaten der Station im Heiligengeistwall bezweifelt werden (keine niedrigeren Werte nach Straßensperrungen), wurden dem Umweltminister entsprechende Fragen gestellt. Die Antworten stehen noch aus.

Neben Oldenburg wurde auch eine Klage für „Saubere Luft“ durch Diesel-Fahrverbote von der DUH in Limburg in Hessen eingereicht. Klagen auf Diesel-Fahrverbote für Bielefeld, Hagen, Oberhausen, Wuppertal und Freiburg folgen im November. Das Verwaltungsgericht Mainz hat gestern die Klage für die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz verhandelt. Mainz muss den Luftreinhalteplan bis zum 1. April ändern und er muss Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung des Grenzwertes zum 1. September enthalten. „Damit klagt die DUH dann in 34 durch Dieselabgase belasteten Städten“, schreibt die Deutsche Umwelthilfe.

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