Oldenburg (zb) – In Oldenburg geht die private Papiersammlung der Arbeitsgemeinschaft Duales System Oldenburg (ARGE) weiter. Das Verwaltungsgericht hat das von der Stadt Oldenburg ausgesprochene sofortige Sammelverbot, gegen das die ARGE gerichtlich vorgeht, zurückgewiesen. Das heißt, die ARGE darf weiterhin bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren Papier sammeln. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann in den nächsten 14 Tagen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Die Entscheidung ist eindeutig und lässt erkennen, dass die Stadt im Hauptverfahren eher keine Chance hat, ihre Interessen durchzusetzen. So ist das Gericht der Argumentation der Stadt, die private Sammlung gefährde die Gebührenstabilität, nicht gefolgt. Schließlich habe die Stadt „das Entstehen einer Konkurrenzsituation bewusst in Kauf genommen“, heißt es seitens des Gerichts. Deshalb werde ihre Sammlung durch die private nicht beeinträchtig. Eine Untersagung ist nach Auffassung des Gerichts nur zulässig, um eine bereits bestehende öffentliche Sammlung zu sichern. Eine Untersagung sei jedoch nicht zulässig, um eine öffentliche Sammlung zu ermöglichen, stellt das Gericht klar.
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2012 hatte der Rat der Stadt Oldenburg auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, ab 2014 eine eigene Papiersammlung vorzunehmen, um damit Geld in die leere Stadtkasse zu spülen und die Abfallgebühren stabil zu halten. Doch die Art und Weise wie die Verwaltung gegen die ARGE vorging, die bereits seit zehn Jahren im Stadtgebiet das Papier gesammelt hat, missfiel 60 Prozent der Oldenburger. Sie ignorierten die städtische Papiertonne, so dass in diesem Jahr laut Stadtverwaltung ein Defizit von rund 400.000 Euro entsteht. Die Verwaltung hatte mit einer Mehrheit der Oldenburger für ihre städtische Papiertonne kalkuliert. Zudem hat die Stadt nicht nur für jeden Haushalt eine Tonne angeschafft und verteilt und dafür 1,484 Millionen Euro ausgegeben sondern auch noch Seitenlader für 754.710 Euro angeschafft.