Amtsgerichtsdirektor Jürgen Possehl zog Bilanz für 2014.
Foto: Katrin Zempel-Bley
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Oldenburg (zb) – Die illegale Nutzung von Tauschbörsen bekommt das Amtsgericht Oldenburg zu spüren. Immer mehr Rechteinhaber fordern Schadensersatz. Weil das Amtsgericht Oldenburg seit Oktober 2013 für sämtliche Urheberrechtsstreitigkeiten im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zuständig ist, sind die jährlichen Verfahren von 150 auf 650 gestiegen.
„Inhalt der Klagen sind überwiegend Verstöße bei der Nutzung von Tauschbörsen im Internet, die durch zunehmende technische Möglichkeiten besser aufgedeckt werden können“, berichtet Amtsgerichtsdirektor Jürgen Possehl, der eine Bilanz für das Amtsgericht für 2014 zog. Die Nutzer laden Film- und Musikdateien herunter, auf die dann andere Nutzer Zugriff haben. „Für die durch die illegale Nutzung entgangenen Einnahmen verlangen Anwälte von Rechteinhabern von den Nutzern Schadensersatz“, erläutert Possehl. Wer widerspricht, erhält in den meisten Fällen einen Mahnbescheid. Erfolgt dann keine Reaktion, endet der Streit vor dem Amtsgericht.
Darüber hinaus ist das Amtsgericht Oldenburg für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zuständig für die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz. Hier geht es um Namens- und Geschlechtsänderungen. Im vergangenen Jahr sind 44 Anträge eingegangen. „Nach Einholung von zwei medizinischen Gutachten wird über die Fälle in der Regel positiv entschieden“, berichtet Possehl.
Verändert hat sich die Arbeit der Gerichtsvollzieher. Durch eine 2013 eingeführte Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung haben sie weitere Befugnisse erhalten. „So kann der Gerichtsvollzieher entsprechende Auskünfte über zahlungsunfähige und -unwillige Schuldner bei der Deutschen Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Kraftfahrtbundesamt einholen“, klärt Possehl auf. Diese gewonnenen Daten dienen dem Gläubiger dazu, verschwiegenes Vermögen aufzudecken und die Vollstreckung in diese Werte zu ermöglichen.
„Die Neuerungen, die die Reform mit sich gebracht hat, haben die Gerichtsvollzieher unter erheblichem persönlichem Engagement umgesetzt“, berichtet Possehl. 2014 haben sie insgesamt 48.051 Aufträge bearbeitet. Das ist im Vergleich zu 2013 ein Anstieg von 6440 Aufträgen. „Trotz des erweiterten Aufgabenbereichs ist die Anzahl der Gerichtsvollzieher im Amtsgericht Oldenburg nicht erhöht worden“, sagt Possehl. Deshalb seien bundesweit Arbeitsgruppen eingerichtet worden, die über eine verbesserte Bezahlung beraten.
Als erfreulich bezeichnete Possehl den Rückgang bei jugendlichen Straftaten. 2013 gingen 1233 Verfahren beim Amtsgericht ein, im letzten Jahr waren es 1155. „Wir beobachten diese Tendenz seit einigen Jahren“, sagt der Amtsgerichtsdirektor und führt das auf den demografischen Wandel aber vor allem auf die gute Zusammenarbeit verschiedener Behörden zurück.
„Alle Behörden, die mit Jugenddelinquenz befasst sind wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt, stehen in enger Verbindung und tauschen sich intensiv aus. Dadurch ist ein System entstanden, in dem jugendliche Täter schnell erfasst, angeklagt und mit ihnen nachfolgend erzieherisch gearbeitet werden kann“, berichtet Possehl. Hierbei seien neben der herkömmlichen gemeinnützigen Arbeit auch verschiedene Ansätze entwickelt oder weiterentwickelt worden. Er nennt den Täter-Opfer-Ausgleich, einen sozialen Trainingskurs oder die engmaschige Betreuung der Täter durch Sozialarbeiter, alles mit dem Ziel, die Begehung von weiteren Straftaten zu verhindern.
Abschließend berichtete er über eine zunehmende Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht. „Die Leute haben vielleicht zu viel Fernsehen geguckt und nicht verstanden, dass dort die Realität überdeckt wird“, vermutet er. So sei es keine Ausnahme, dass Zuschauer sich in Verfahren einmischen würden. „Dieses Verhalten bereitet mir Sorgen“, erklärte er abschließend.