Oldenburg (zb) Nachdem der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) der Stadt Oldenburg laufend Erfolgsmeldungen herausgab, rudert er seit letzter Woche zurück. Grund sind die rückläufigen Papiermengen, die keine Kostendeckung mehr gewährleisten. Das heißt, die Stadt hat in Tonnen und Seitenlader 2,239 Millionen Euro investiert, doch die Mehrheit der Oldenburger Haushalte überlässt weiterhin dem privaten Sammler das Papier.
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Die Tonnenwende in Oldenburg sollte eine halbe Million Euro in die Stadtkasse spülen. Exakt 42.500 Tonnen mit je 240 Liter Nutzinhalt und 1350 Tonnen mit 1100 Liter Nutzinhalt hat die Stadt gekauft. Dann wurden die Tonnen wochenlang an alle Haushalte verteilt, um später jene Tonnen wieder einzusammeln, die niemand haben wollte. Die stehen derzeit auf dem Fliegerhorst. Der Gesamtaufwand beträgt rund 1.484.643 Euro. Das ist aber nicht alles. Zudem wurden zwei Seitenlader für 754.710 Euro gekauft, die helfen sollen, Personalkosten einzusparen. Doch statt mit einer Person sind sie immer noch mit zwei Personen besetzt, weil das Verfahren nicht reibungslos funktioniert.
Während Ende April die 50 Prozent-Marke, das entspricht rund 500 Tonnen Papier, laut Stadtverwaltung geknackt war und zwar mit steigender Tendenz, informierte AWB-Leiter Arno Traut die Fachausschussmitglieder letzte Woche über rückläufige Sammelmengen: 512,9 Tonnen im April, 482,6 Tonnen im Mai und nur noch 445,1 Tonnen im Juni. Ob die Zahlen stimmen, kann derzeit niemand sagen, denn dazu bräuchte man die Zahlen der Arbeitsgemeinschaft duales System Oldenburg (ARGE). Doch seit die Stadt zum 1. September ein Sammelverbot erteilt hat, wogegen der private Sammler gerichtlich vorgegangen ist, herrscht Funkstille.
Dass plötzlich weniger Papier in den städtischen Papiertonnen liegt, könnte auch reine Strategie sein. Denn die Stadt hat stets vollmundig – übrigens auch in Fachblättern – erklärt, dass sie einen Sammelanteil erreicht hat, der einen kostendeckenden Betrieb der öffentlichen Altpapiererfassung gewährleistet. Somit steht fest, dass die Sammlung der ARGE nicht mit der Begründung verboten werden kann, sie gefährde die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorgung, so wie es § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für eine Untersagung voraussetzt. Also bleibt dem AWB jetzt offenbar nichts anderes übrig, als zurück zu rudern und die in der Öffentlichkeit verkündeten Erfolgsmeldungen zu korrigieren.
Unterdessen hat die ARGE beim Verwaltungsgericht Oldenburg einen Eilantrag eingereicht, der sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung ab dem 1. September richtet. Das Gericht hat der Stadt inzwischen mitgeteilt, dass aufgrund gerichtsinterner organisatorischer Umstände nicht vor dem vierten Quartal mit einer Entscheidung über den Eilantrag zu rechnen sei und darum gebeten, bis dahin von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. Die Stadt beabsichtigt dieser Bitte zu entsprechen.
Bislang konnten die Oldenburger bezüglich der Papiersammlung laut Arno Traut von einer schwarzen Null ausgehen. Jetzt informierte er den Ausschuss darüber, dass 71 Prozent aller Oldenburger Grundstücke die AWB-Tonne haben, das entspricht 33.130 Tonnen. Im Vierwochenzyklus würden aber nur 20.600 Tonnen geleert. Somit würden 12.530 der städtischen Tonnen nicht oder nur unregelmäßig genutzt. Mit anderen Worten, und das können viele Oldenburger selbst beobachten, war für manch einen Hausbesitzer die städtische Altpapiertonne ein schönes Geschenk, das zweckentfremdet wurde.
Somit erweist sich die Entscheidung von Rat und Verwaltung als Bumerang. Es wird also parallel gesammelt zum Schaden der Stadt. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache kann es noch lange dauern. Unklar ist nur, wer für das sich ansammelnde Defizit in der Stadtkasse aufkommt bzw. wer die Verantwortung für diese Entscheidung übernimmt. Bislang halten die Befürworter, das sind die Ratsfraktionen von SPD, Grünen und Linken, starr an ihrem Beschluss fest. Und so wird die Altpapiergeschichte noch einige Fortsetzungen finden, zumal das Hauptverfahren Jahre dauern wird. In dieser Zeit wird die Stadt Miese machen, vorausgesetzt die genannten Zahlen entsprechen der Wahrheit.