Oldenburg (pm) – Für die Gewerkschaft ver.di ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zum Altpapierstreit zwischen der Stadt Oldenburg und der Arbeitsgemeinschaft duales System Oldenburg (Arge) nicht nachvollziehbar.

„Wir gehen davon aus, dass das Vertragsverhältnis zwischen der Arge und der Stadt Oldenburg zum Ende des Jahres 2013 ausgelaufen ist und auf dieser Grundlage die Stadt Oldenburg auch rechtzeitig und ordnungsgemäß angekündigt hat, um ab dem 1. Januar 2014 die Altpapiersammlung selbst durchführen zu können. Die Entscheidung des Gerichtes stellt offensichtlich darauf ab, als ob noch ein Vertragsverhältnis nach 2013 bestanden hätte. Auf der Basis unserer vorliegenden Informationen können wir dieses nicht nachvollziehen“, schreiben die ver.di-Mitarbeiter Aloys Kiepe, Fachbereichssekretär, und Uwe Ladewig, Vertrauensleutesprecher, in einem Brief an alle Mitglieder der Gewerkschaft ver.di beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB).

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Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gehören in die öffentliche Hand, lautet ihre grundsätzliche Position. Deshalb habe ver.di die Bemühungen der Stadt Oldenburg beim Zustandekommen des Projektes „Altpapiersammlung“ auf den verschiedenen Ebenen unterstützt und begleitet. ver.di fordert die Verwaltung der Stadt Oldenburg deshalb auf, entsprechende Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einzuleiten.

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8 Kommentare

  1. Markus
    13. November 2014 um 12.35 — Antworten

    Möchte ver.di etwa mit eigenem Geld klagen? Ach nein, sie hetzen nur die Verwaltung auf, noch mehr Steuergelder zu verschwenden. Denkt ver.di auch an die gefährdeten Arbeitsplätze der ARGE? Denkt ver.di überhaupt?

  2. Karl
    13. November 2014 um 13.10 — Antworten

    > ver.di für Fortsetzung des Altpapier Rechtsstreits
    Alles andere hätte mich überrascht. Die Betriebskampfgruppe bei AWB dürfte zahlenmäßig ein wenig größer sein als die paar Hanseln von der ARGE, auch wenn letztere ganz oder teilweise in der gleichen Gewerkschaft organisiert sind.

  3. Michael Reins
    13. November 2014 um 13.47 — Antworten

    Wenn Verdi das fordert, sollen Sie sich gefälligst auch an den entstehenden Kosten beteiligen.
    Da scheint wohl jemandem gewaltig der Hut zu brennen!
    Glaubt man bei Verdi eigentlich, das die ArGe (Fa.Heine) es tatsächlich auf eine Rechtsstreitigkeit ankommen lassen würde, wenn nicht alles ganz sauber abgewickelt wurde?
    Diese Clowstruppe soll sich erst einmal richtige und vor allem vollständige Informationen besorgen und erst dann den Mund aufmachen. Würden Sie das nämlich tatsächlich machen, würden sie erfahren das es lediglich darum ging, das die Stadt neue Verhandlungen darüber wollte, wie viel sie zukünftig vom gewinn abbekommen sollen. Fa. heine hat ihrerseits nämlich frühzeitig angekündigt auch weiterhin zu sammeln.

    Aber das ist so typisch Gewerkschaft…trommeln ohne Ende aber von nichts eine Ahnung. Hauptsache man sagt etwas…elendige Gurkentruppe!!! Ach ja, die wollen ja auch noch eine Gehaltserhöhung für die fahrer der „Einarmigen Banditen“ – frage mich, für was.

  4. Klaus
    13. November 2014 um 15.23 — Antworten

    ich bin selbst aus Uberzeugung Gewerkschaftsmitglied bei Verdi.

    Aber gegen die Fahrzeuge die auch gleichzeitig die Arbeitsplaetze vernichtet haben , hat Verdi nichts gesagt.

    Es geht hier auch um den freien Buergwillen.

    Und ich möchte meinen Altpapier nicht in die Haende
    der Stadt Oldenburg(AWB) geben.

  5. robert nähle
    13. November 2014 um 17.28 — Antworten

    was kümmert’s mich wer mein altpapier abhohlt? wichtig ist doch nur daß es abgeholt wird…
    …sauer bin ich aber auf die vollpfosten, die dazu beitragen daß es für alle teurer anstatt billiger wird! das sollte man diese zahlen lassen…

    • Michael Reins
      13. November 2014 um 20.03 — Antworten

      Können Sie auch noch etwas anderes als identische, kopierte Texte einsetzen?
      Wenn Sie nichts dazu zu sagen haben, lassen Sie es doch einfach.

  6. Benjamin
    13. November 2014 um 18.49 — Antworten

    Altpapiersammlung als Dienstleistung der „Daseinsvorsorge“ zu bezeichnen scheint mir etwas hochgegriffen zu sein.

  7. Barbara Klebinger
    15. November 2014 um 22.30 — Antworten

    … die Begleitung war nicht besonders erfolgreich-eine ganze Gewerkschaft gegen Grundgesetz, BGB, Kommunalgesetzgebung, gegen Verwaltungsrecht und ohne Einbeziehung irgendwelcher betriebswirtschaftlichen Mindestvorraussetzungen- was für ein beratender Begleiter !

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