Oldenburg (pm) – Für die Gewerkschaft ver.di ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zum Altpapierstreit zwischen der Stadt Oldenburg und der Arbeitsgemeinschaft duales System Oldenburg (Arge) nicht nachvollziehbar.
„Wir gehen davon aus, dass das Vertragsverhältnis zwischen der Arge und der Stadt Oldenburg zum Ende des Jahres 2013 ausgelaufen ist und auf dieser Grundlage die Stadt Oldenburg auch rechtzeitig und ordnungsgemäß angekündigt hat, um ab dem 1. Januar 2014 die Altpapiersammlung selbst durchführen zu können. Die Entscheidung des Gerichtes stellt offensichtlich darauf ab, als ob noch ein Vertragsverhältnis nach 2013 bestanden hätte. Auf der Basis unserer vorliegenden Informationen können wir dieses nicht nachvollziehen“, schreiben die ver.di-Mitarbeiter Aloys Kiepe, Fachbereichssekretär, und Uwe Ladewig, Vertrauensleutesprecher, in einem Brief an alle Mitglieder der Gewerkschaft ver.di beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB).
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Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gehören in die öffentliche Hand, lautet ihre grundsätzliche Position. Deshalb habe ver.di die Bemühungen der Stadt Oldenburg beim Zustandekommen des Projektes „Altpapiersammlung“ auf den verschiedenen Ebenen unterstützt und begleitet. ver.di fordert die Verwaltung der Stadt Oldenburg deshalb auf, entsprechende Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einzuleiten.